Arafat A.-Ch. hat vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. (Archivbild) Foto: dpa/Paul Zinken

Für den Ex-Manager von Rapper Bushido hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als vier Jahren gefordert. Arafat A.-Ch. ist unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Ex-Manager von Rapper Bushido eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten gefordert. Aus Sicht von Oberstaatsanwältin Petra Leister haben sich die Hauptvorwürfe gegen Arafat A.-Ch., der als ein Berliner Clanchef gilt, wie angeklagt bestätigt. Der 47-Jährige sei unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlicher Körperverletzung und schwerer Untreue zu verurteilen, forderte die Staatsanwältin am Dienstag vor dem Berliner Landgericht.

Mitangeklagt sind drei Brüder von Bushidos Ex-Partner. Gegen sie wurden Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft beantragt. Die Angeklagten haben vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. Sie sind alle auf freiem Fuß.  

Datum für Urteilsverkündung noch nicht sicher

Am Nachmittag des 112. Verhandlungstages waren noch weitere Plädoyers geplant. Offen war zunächst, ob es bei der ursprünglichen Planung des Landgerichts Berlin bleibt, dass am 26. Januar ein Urteil in dem fast dreieinhalbjährigen Prozess verkündet werden kann. 

Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem der Rapper die Beziehungen zu seinem Manager 2017 aufgelöst hatte. Sein früherer Geschäftspartner habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften gefordert.  

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf seinen Aussagen. Die Anwälte der Angeklagten betonten vor ihren Plädoyers bereits, dass Bushido und seine Frau Anna-Maria Ferchichi als Zeugen unglaubwürdig seien und ein Urteil nicht auf deren Aussage gestützt werden könne. Die Eheleute hatten unter anderem vor Gericht geschildert, Arafat A.-Ch. habe ihr Leben bestimmt.