Verbraucher sollen in Zukunft defekte Geräte einfacher repariert bekommen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmt in Straßburg für ein entsprechendes Gesetz.
Ist der Toaster kaputt, landet er meist im Müll. Gleiches gilt für Handys oder andere Geräte. Mit dieser Wegwerfmentalität soll nun Schluss sein. Das Europaparlament hat sich am Dienstag darauf geeinigt, das Recht auf Reparatur auszuweiten. Ziel ist es, die Müllberge abzubauen, denn allein wegen fehlender Reparaturmöglichkeiten für noch gebrauchsfähige Geräte entstehen nach Angaben der EU-Kommission jedes Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall.
In Zukunft sollen Hersteller und Händler von Neuwaren etwa dazu verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren anzubieten und dementsprechend auch Ersatzteile vorzuhalten. Zudem sollen sich Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben.
Eine Reparatur soll bezahlbar sein
„Eine Reparatur soll für alle zugänglich und erschwinglich sein“, betonte die Grünen-Politikerin Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz. „Das Recht auf Reparatur ist ein Meilenstein, der die nachhaltige Wahl für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft erleichtert.“ Zentral für Anna Cavazzini ist, dass nach dem Willen des Parlaments in Zukunft „kleine Repair-Shops um die Ecke“ die Möglichkeit haben sollen, Reparaturen leichter durchzuführen.
In dieselbe Kerbe schlägt René Repasi. „Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ist der Preis der entscheidende Faktor für mehr Reparaturen“, sagt der SPD-Abgeordnete. „Alle für die Reparatur notwendigen Informationen und Ersatzteile sollen zu erschwinglichen Preisen verfügbar sein.“ Das stelle die unabhängigen Reparaturfachbetriebe in den Mittelpunkt eines funktionierenden Reparaturmarktes. „Dadurch entsteht eine Kreislaufwirtschaft, in der zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die Nutzungszeit von Produkten verlängert wird“, ist René Repasi überzeugt.
Hersteller müssen sich in Zukunft umstellen
Um die Reparatur durch unabhängige Handwerker attraktiver zu machen, soll es Herstellern künftig zudem untersagt sein, Reparaturen durch Hardware- oder Softwarehürden unnötig zu erschweren. Nach dem Willen des Europaparlaments soll es nach der Reparatur eines Gerätes auch eine einjährige Garantie geben.
Auch die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn betont, dass das Recht auf Reparatur gestärkt werden muss. Ihr geht das vom Parlament geplante Gesetz an einer Stelle allerdings zu weit. „Es ist höchst problematisch, dass das Recht für Verbraucher eingeschränkt werden soll, zwischen Reparatur und Ersatzgerät zu wählen, wenn ein Produkt fehlerhaft ist“, sagt sie. In ihren Augen sind zu viele Fragen noch unbeantwortet. „Etwa ob in der Zwischenzeit ein Ersatzgerät gestellt wird, wer das bezahlt, und wer entscheidet, wann eine Reparatur sich nicht mehr lohnt.“ Sie setzt darauf, dass in den Trilog-Verhandlungen in diesem Fall noch Veränderungen durchgesetzt werden. Dem vom EU-Parlament geplanten Gesetz müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission (Trilog) zustimmen. Die endgültige Entscheidung soll noch vor den Europawahlen im Juni 2024 fallen.