Das Landgericht Itzehoe hat einen 30-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: IMAGO/Herrmann Agenturfotografie/IMAGO

Ein 30-jähriger Mann aus Tuttlingen ist wegen Doppelmordes an zwei Frauen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das hat das Landgericht Itzehoe entschieden. Das sind die Hintergründe.

Das Landgericht Itzehoe hat gegen einen 30-Jährigen zu Recht wegen Doppelmordes an zwei Frauen eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe teilte am Freitag mit, die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes aus Tuttlingen im Süden Baden-Württembergs ergeben. „Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.“

Der Mann aus Eritrea hatte dem Urteil zufolge im Juli 2022 zwei Frauen im Alter von 19 und 23 Jahren, die ebenfalls aus Eritrea stammten, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen in einer Wohnung in Elmshorn bei Hamburg mit zahlreichen Messerstichen getötet. Eines der Opfer hatte 18 Stiche und Schnitte erlitten, das andere 20. Motiv des Täters sei vor allem ein gekränktes Ego gewesen.

Vorausgegangen war eine lose Fernbeziehung des späteren Täters mit der 23-Jährigen. Der Mann hoffte auf eine Heirat. Er habe der jungen Frau Geschenke im Wert von etwa 2500 Euro gemacht. Als ihm klar wurde, dass die 23-Jährige die Beziehung nicht weiterführen wollte, verlangte er das Geld zurück. Auf seine zahlreichen Anrufe habe sie immer seltener reagiert, sagte der Vorsitzende Richter. „Er fühlte sich ausgenutzt und nicht hinreichend respektiert.“

Mit Messer auf Opfer eingestochen

Am Tattag wartete der Mann vor der Wohnungstür der Frauen, bis die 23-Jährige öffnete, weil sie Müll rausbringen wollte. Sofort habe er mit einem im Internet bestellten Messer auf sie eingestochen und anschließend auch die 19-Jährige getötet. Wenig später hielt er auf der Straße eine Polizeistreife an und stellte sich.

Das Landgericht hatte bei seinem Urteilspruch im März dieses Jahres auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. In der Konsequenz kann die Reststrafe somit nicht schon frühestens nach 15 Jahren bei Vorliegen einer positiven Prognose zur Bewährung ausgesetzt werden.