Die Energiesparverordnung des Bundes läuft aus – dennoch verzichtet das Land weiterhin auf eine nächtliche Beleuchtung an etlichen Schlössern in Baden-Württemberg.
An einigen Schlössern im Südwesten bleibt es in der Nacht bis auf Weiteres dunkel. Auch nach dem Ende der Energieeinsparverordnung des Bundes am kommenden Samstag, die unter anderem ein Verbot der Fassadenbeleuchtung vorsah, wird bei Kulturdenkmälern nach Möglichkeit weiter auf eine Beleuchtung in der Nacht verzichtet. Dies teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart mit. Die Lichter bleiben unter anderem in diesen Schlössern aus: Schloss Heidelberg, Schloss und Fürstenhäusle Meersburg, Kloster und Schloss Salem und auch am Neuen Schloss Tettnang.
Die Sprecherin erklärte: „Aus unserer Sicht ist Energiesparen weiterhin angesagt.“ Bei dem Thema habe man von Anfang an zwischen zwei Kategorien unterschieden: Wenn die Bestrahlung der Fassade eines Monuments nur zu optischen Zwecken diente, also zur Präsentation des Gebäudes, dann wurde sie abgeschaltet. In Fällen, wo die Beleuchtung allerdings wichtig war für die Sicherheit, wurde sie soweit wie möglich reduziert.
Dies sei auch weiterhin vorgesehen. Für letzteres nannte die Sprecherin das Schloss in Mannheim sowie die Grabkapelle und das Neue Schloss in Stuttgart als Beispiele. Die Kulturdenkmäler im Südwesten sind Teil des Landesbetriebs Vermögen und Bau.