BVB-Fans zeigen auf der Südtribüne Transparente, die RB Leipzig beleidigen. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Frankfurt (dpa) - Borussia Dortmund muss nach den massiven Beleidigungen gegen RB Leipzig seine Südtribüne für die Partie gegen den VfL Wolfsburg sperren. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Einzelrichterverfahren gestern. Zuvor hatte der Bundesligist einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses zugestimmt. Die Gelbe Wand muss bereits an diesem Samstag grau bleiben.

Der BVB verurteile „in jeder Form“ die Geschehnisse, sagte Sportdirektor Michael Zorc nach der Landung der Dortmunder in Lissabon vor dem Achtelfinal-Hinspiel heute (20.45 Uhr) bei Benfica. Zorc betonte aber auch, dass die Borussia das Strafmaß „als sehr hart“ empfinde.

Der BVB muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 Euro bezahlen. Der Kontrollausschuss hatte wegen des massiven Fehlverhaltens der Fans in der Begegnung vom 4. Februar mit beleidigenden Transparenten und Schmährufen die Sperrung der Südtribüne für ein Spiel gefordert. Die Dortmunder teilten gestern fristgerecht mit, dass der Club die beantragte Strafe akzeptiere. „Es ist uns elementar wichtig, noch einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass wir insbesondere die Geschehnisse rund um das Spiel gegen Rasenballsport Leipzig am 4. Februar 2017 in keinster Weise relativieren wollen!“, heißt es in der Mitteilung des deutschen Vizemeisters.

Abgesehen von den massiven Beleidigungen hatte es auch Bierbecherwürfe in Richtung Stadion-Innenraum gegeben, RB-Spieler waren mit einem Laserpointer irritiert worden. Ein Mitarbeiter eines TV-Senders war nur knapp einer Verletzung entgangen, nachdem Zuschauer eine Metallstange geworfen hatten.

Gäste-Fans, darunter Frauen und Kinder, waren im Umfeld der Dortmunder Arena mit Gegenständen beworfen worden. Dabei gab es zehn Verletzte. Dies hatte für große Empörung gesorgt. Auf die Vorfälle außerhalb des Stadions hat die DFB-Sportgerichtsbarkeit nach eigenen Angaben jedoch keinen Zugriff. Hier liege die alleinige Zuständigkeit bei staatlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder ordentlichen Gerichten.

„Wir bereiten zurzeit auch Maßnahmen und Sanktionen gegen die Täter als Konsequenz aus den Vorfällen vor und werden noch in der laufenden Woche Ergebnisse vorstellen“, kündigte der BVB an. Der Club betonte in seiner Mitteilung aber auch, dass der Verein „eine Kollektivstrafe gegen 25 000 Zuschauer, von denen einer überwältigenden Mehrheit weder ein Tat- noch ein Schuldvorwurf zu machen ist, für unverhältnismäßig“ halte.

Für die Borussia kommt erschwerend hinzu, dass die Fans nicht zum ersten Mal auffällig wurden. Nach diversen und mit Geldstrafen geahndeten Pyro-Vergehen stand der Verein unter Bewährung. Die Strafaussetzung aus dem bisher letzten Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den BVB wurde widerrufen. Damals war ein Zuschauer-Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne bis zum 31. Mai 2017 auf Bewährung ausgesetzt worden.