Stuttgart: Eine Senkung der Grundsteuer wurde in der Stadt Stuttgart abgelehnt. Für das Jahr 2020 bleibt damit die Grundsteuer bei einem Hebesatz von 520 Prozentpunkten für die Grundsteuer A und B. Foto: dpa - dpa

Im Esslinger Haushaltsentwurf ist eine Grundsteuererhöhung vorgesehen. Von 425 auf 445 Prozentpunkten soll der Hebesatz erhöht werden. Betroffen sind Besitzer und auch Mieter.

EsslingenAm 17. Februar wird im Esslinger Gemeinderat über den neuen Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 diskutiert. Ein Thema ist dabei die Erhöhung der Grundsteuer in der Stadt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll von 425 Prozentpunkten auf 445 Prozentpunkte steigen. Die Esslinger Einwohner würden bei einer Erhöhung bereits im Sommer einen Anpassungsbescheid bekommen und müssten nachzahlen. Diese Veränderung der Grundsteuerzahlen ist Teil des Sparkatalogs, der 2017 beschlossen wurde. Dieser sah vor, dass die Grundsteuer in zwei Schritten steigen soll. Und: Eine zweite Erhöhung ist für 2020 angedacht. Bei der ersten Grundsteuererhöhung 2017 mussten Besitzer eines Einfamilienhauses in Esslingen zusätzlich 3,50 Euro mehr im Monat an Steuern für ihr Grundstück bezahlen. Am Beispiel einer 100 Quadratmeter großen Wohnung in Esslingen würde das, laut Stadtkämmerin Birgit Strobach, rund 23 Euro mehr Kosten im Jahr für Besitzer und auch für Mieter bedeuten. Denn: Der Vermieter kann die Grundsteuer auf den Mieter umlegen und das in den Nebenkosten abrechnen. Im Landkreis Esslingen ist Denkendorf mit rund 11 000 Einwohnern die Gemeinde, deren Grundsteuerhebesatz mit 310 Prozentpunkten (Grundsteuer B) am niedrigsten ist.

Die Gemeinderatsmitglieder in Esslingen sind sich in diesem Thema nicht einig – die Meinungen gehen stark auseinander. Einige Parteien stecken zudem noch mitten in den Gesprächen und äußern noch keine Meinung. Vorsichtige Zurückhaltung zum Thema Grundsteuererhöhung zeigt zum Beispiel Carmen Tittel, Fraktionschefin der Grünen. Auch Nicolas Fink von der SPD merkt an, dass ein „Überprüfung“ dieses Steueranstiegs zuerst notwendig sei. Die Freien Wähler müssen auch beraten. Annette Silberhorn-Hemminger möchte erst den „Gesamtzusammenhang“ betrachten.

Eine eindeutige Meinung zur Erhöhung der Grundsteuer, die nicht nur Grundstückspreise, sondern auch Wohnkosten steigen lassen würde, hat die CDU. Fraktionschef Jörn Lingnau sagt:„Sicher wird das Wohnen in Esslingen immer teurer, da müssen wir mit allen Mitteln, die sinnvoll sind, gegensteuern.“ Gleicher Meinung ist Rena Farquhar von der FDP: „Wir wollen keine Erhöhung.“ Sigrid Cremer von FÜR Esslingen teilt diese Haltung.

Für eine Erhöhung dieser Steuer in Esslingen spricht sich Tobias Hardt, Fraktionschef der Linken aus. Er sagt: „Wir werden die Grundsteuererhöhung mittragen.“ Das habe nichts mit den Mieten zu tun. Man brauche dringend geeignete Instrumente, um die Mieten zu deckeln.

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Unterschiede: Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Grundsteuer B betrifft jeden Grundstückseigentümer und Mieter einer Wohnung. Denn: Ein Vermieter kann die Grundsteuer auf die Nebenkosten des Mieters umwälzen.

Neues Gesetz ab 2025: Der Bund hat im vergangenen Jahr Reformen für die Grundsteuer beschlossen. Einzelne Bundesländer dürfen jedoch selbst darüber entscheiden, wie die Reform in ihrem Land in Kraft tritt. Jedes Land hat die Möglichkeit, eigene Berechnungsmodelle zu beschließen. Dieses neue Grundsteuergesetz sieht vor, dass es ab 2025 einen weiteren Hebesatz, die Grundsteuer C, für unbebaute Grundstücke geben soll. Zudem sollen die zuständigen Gemeinden die einheitlichen Hebesätze der Grundsteuer A und B festlegen. Hintergrund der Reform ist, dass die Grundsteuer auf Werten basiert, die längere Zeit zurückliegen. Die Berechnungsbasis bilden bisher Werte von 1935 und 1964.

Grundsteuer C: Ab 2025 soll es laut Bund einen neuen Hebesatz für die Grundstücke geben, die noch unbebaut sind. Die jeweilige Gemeinde könnte ab 2025, „aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe“ auszeichnen. „Baureife Grundstücke“ sind solche, die nicht baulich genutzt sind, aber dafür geeignet wären. Laut Bundesfinanzministerium bestehe insbesondere in Ballungsgebieten ein erheblicher Wohnungsmangel. „Die Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen“, schreibt das Bundesfinanzministerium.

Esslingen: Die Stadt Esslingen hat im Jahr 2018 mit der Grundsteuer A und B insgesamt rund 17,99 Millionen Euro eingenommen. Ein Anstieg würde knapp eine Millionen Euro mehr Einnahmen bedeuten. Die Verwaltung hat für das Jahr 2020 im Haushaltsentwurf geplant, rund 18,85 Millionen Euro mit der Grundsteuer einzunehmen. Voraussetzung ist, dass der Gemeinderat in der nächsten Sitzung dem Haushalt und damit einer Grundsteuererhöhung zustimmt.