Windräder im Windpark Braunsbach. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Oliver Schmale

Stuttgart - Die Artenschutzgutachten zur Genehmigung von Windrädern sind nach Auffassung der Umweltverbände oft mangelhaft. Im Einzelfall reichten sie nicht, um eine fundierte naturschutzfachliche Bewertung möglicher Standorte für neue Anlagen vorzunehmen, sagte BUND-Landeschefin Brigitte Dahlbender gestern in Stuttgart. Zusammen mit dem Nabu und dem Landesnaturschutzverband (LNV) nahmen die drei Organisationen mehrere Gutachten unter die Lupe. Der Bundesverband Windenergie (BWE) bemängelte die Stichprobe als nicht repräsentativ.

2016 wurden 201 Anlagen genehmigt. Hintergrund war eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das bisherige Modell einer pauschalen Förderung mit festen Vergütungssätzen wurde abgeschafft. Nun werden neue Projekte per Ausschreibung vergeben. Die Verbände kritisierten, dass manche Gutachter nicht immer die entsprechenden Vorgaben des Landes einhalten. Da werde zum Beispiel festgelegt, wie oft und nach welcher Zählmethode Vögel und Fledermäuse erfasst werden müssten, sagte LNV-Chef Gerhard Bronner. Leider habe sich der Anfangsverdacht bestätigt, dass die Gutachten teilweise in erheblichen Umfang methodische Mängel aufwiesen, sagte Nabu-Landeschef Johannes Enssle. So seien in manchen Fällen die notwendigen Telemetrie-Messungen mit Hilfe von kleinen Sendern nicht erfolgt. Sie sei beispielsweise bei der Fledermausart Braunes Langohr notwendig, um zu klären, ob sie im Bereich einer geplanten Anlage jage.

Alle drei Verbände sprachen sich dafür aus, dass das Land zwischen zehn und 15 Prozent aller Anträge und die Expertisen vor der Genehmigung einer Anlage genauer überprüft. Dazu sollte eine unabhängige Prüfstelle beauftragt werden, sagte Dahlbender. Außerdem sollten alle Unterlagen von den zuständigen Landratsämtern im Internet veröffentlicht werden.

Aktuell sind die Verbände in zwei Fällen vor Gericht gezogen. So wurde im Frühjahr der Betrieb eines Windrads bei Braunsbach im Kreis Schwäbisch Hall vom Verwaltungsgericht Stuttgart nach Nabu-Angaben gestoppt, weil es unweit eines Brutwaldes für den geschützten Rotmilan steht.

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sagte, er begrüße es, dass die Umwelt- und Naturschutzverbände sich zum Ausbau der Windenergie bekannt hätten. „Leider verkennen die Verbände, dass es bei etlichen Projekten im Land aus Gründen des Artenschutzes schon gar nicht bis zu einem Genehmigungsverfahren kam oder dass die Anträge im laufenden Verfahren zurückgezogen wurden, weil zum Beispiel ein Dichtezentrum des Rotmilans den geplanten Windkraftanlagen entgegenstand.“

Der energiepolitische Sprecher der CDU, Paul Nemeth, sagte: „Offensichtlich rächt sich nun, dass die Genehmigungsbehörden bei Windkraftprojekten unter hohem politischem Druck standen.“ Die CDU-Landtagsfraktion lege Wert darauf, dass Windkraftprojekte nicht gegen Umwelt und Bürgerschaft, sondern im Dialog entwickelt würden. Der naturschutzpolitische Sprecher der oppositionellen FDP-Fraktion, Andreas Glück, warnte davor, neue Stellen zu schaffen. Notwendig sei vielmehr ein rechtsverbindlicher Erlass des Ministeriums, der die im Gesetz selbst unbestimmten Begriffe und Regelungen präzisiere und den Behörden schnelle sowie sichere Entscheidungen ermögliche. 2016 kamen mehrere geplante Windparks nicht zustande, weil es Konflikte mit dem Artenschutz gab. Der BWE bemängelte die geringe Anzahl von nur acht ausgewerteten Gutachten.