Zu spät: Wer in einem Kreis mit Ausgangssperre wohnt, sollte um diese Zeit zu Hause sein. Foto: SDMG/SDMG / Boehmler

Das Land nimmt bei den Ausgangsbeschränkungen nun die Kommunen in die Pflicht. Die müssen vor der Entscheidung aber eine Gefahrenprognose abgeben – diese sollte aber auch gerichtsfest sein.

Stuttgart - Ausgangssperre? Ja, aber . . . Nur noch in jenen Stadt- und Landkreisen müssen die Menschen nachts zu Hause bleiben, die eine gewisse Zahl von Corona-Neuinfektionen aufweisen. Bisher galt das landesweit. Doch wie lauten die Regeln genau? Hier einige Fragen und Antworten.