Ausflugsziele wie das Bärenschlössle bei Stuttgart sind bereits länger geschlossen. Nun droht ein erneuter bundesweiter harter Lockdown. Foto: Lichtgut

Im Vorfeld der Bund-Länder-Runde zur Corona-Krise am Sonntag verdichten sich die Hinweise auf die konkret geplanten Maßnahmen. Im Gespräch ist auch ein Versammlungsverbot.

Berlin - Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen soll in Deutschland ab Mittwoch ein harter Lockdown beginnen. Eine Vorlage aus dem Bundeskanzleramt für die Bund-Länder-Beratungen am Sonntagvormittag, die AFP vorliegt, sieht dafür unter anderem die Schließung von Einzelhandelsgeschäften und die Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen vor. Für Weihnachten sollen Kontaktbeschränkungen gelten, an Silvester soll es ein bundesweites Versammlungsverbot geben. Die Maßnahmen sollen zunächst bis 10. Januar gelten.

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Die Vorlage sieht eine Reihe von Ausnahmen bei den Ladenschließungen vor. Weiter geöffnet bleiben dürfen etwa Geschäfte für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen und Poststellen.

Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr?

Am Silvestertag und Neujahrstag soll ein bundesweites „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus gelte ein Feuerwerksverbot auf „publikumsträchtigen Plätzen“.

Die Weihnachtstage sollen auch in diesem Jahr im Familienkreis gefeiert werden dürfen - allerdings „nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich“, wie es in der Vorlage heißt. Die Länder sollen dann - „in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen“ - vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit fünf Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus mehr als zwei Hausständen ermöglichen dürfen. Dies gelte für den „engsten Familienkreis“ - wozu auch nichteheliche Lebensgemeinschaften gezählt werden können.

Auch an den Schulen sollten im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte „deutlich eingeschränkt werden“, heißt es in der Vorlage. Kinder sollten dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. „Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt“, heißt es in der Vorlage. „Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.“

Die Regierungschefs der Bundesländer wollen ab 10 Uhr mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über die Beschlussvorlage beraten.