Die islamische Reformgemeinde will ein Restaurant im Gewerbegebiet der kleinen Gemeinde im Kreis Esslingen zu einer Moschee umgestalten. Ob das genehmigungsfähig ist?
Ist die Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in eine Moschee planungsrechtlich zulässig? Mit dieser Frage beschäftigt sich Unterensingen, weil die islamische Reformgemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat mit einer Bauvoranfrage an die Gemeinde herangetreten ist. Sie erwägt, das Restaurant „Silberdistel“ in der Kelterstraße zu erwerben und als Gebetshaus zu nutzen. Vor der Kaufentscheidung will sie nun klären, wie die Realisierungschancen für das Vorhaben stehen.
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