Wird die Innenstadt erneut von Traktoren verstopft sein? Foto: Lichtgut/Leif Piechowski (Archiv)

Der Bauernverband plant landesweit Protestaktionen – aber nicht in Stuttgart. Eine Privatperson hat hier aber auch eine Demo angemeldet.

Bereits am Mittwochabend haben die Anzeigetafeln am Stadteingang vor Verkehrsbehinderungen am kommenden Montag, 8. Januar, gewarnt. Der angegebene Grund: Demos in der Stadt. Am späten Donnerstagnachmittag lag dann im Amt für öffentliche Ordnung auch eine Demo-Anmeldung vor, die das Potenzial hat, Staus auszulösen: Auch durch die Landeshauptstadt sollen am Montag wieder im Rahmen des Protestes gegen Sparpläne der Bundesregierung Traktoren rollen. Geht es nach dem Willen der anmeldenden Person, soll der Konvoi nach dem Sammeln auf dem Cannstatter Wasen fahren und ein Teil der Traktoren zur Kundgebung an der Querspange zwischen Rotebühlplatz und oberem Ende der Königstraße aufgereiht werden, sagt ein Sprecher der Stadt Stuttgart. Die Demo steht nicht auf der Liste der vom Bauernverband landesweit geplanten Veranstaltungen zum Aktionstag am Montag.

Der Plan der anmeldenden Privatperson sieht vor, dass die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge sich von 9 Uhr an in Bad Cannstatt treffen sollen. Eine Anzahl ist nicht genannt. Dann soll zumindest ein Teil der Fahrzeuge in die City aufbrechen. Über die genauen Bedingungen werden am Freitag im Rahmen eines Kooperationsgespräches zwischen Vertretern des Ordnungsamtes und Versammlungsanmelder ausgehandelt.

Demonstrationen müssen gemäß dem Versammlungsrecht nicht genehmigt werden, da grundsätzlich Versammlungsfreiheit besteht. Sie müssen aber angemeldet sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Stadt als Versammlungsbehörde sich auch um die Belange der Allgemeinheit kümmern kann – und zum Beispiel die Einschränkungen für den öffentlichen Nahverkehr, den Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr möglichst gering zu halten. Die Stadt kann sich darüber im Rahmen eines Kooperationsgesprächs mit den Anmeldenden verständigen. Kommt es zu keiner Einigung oder ist von Gefahren auszugehen, kann die Stadt Auflagen erlassen.