Das Amtsgericht hat Strafbefehl gegen den Gemeinderat erlassen. (Symbolbild) Foto: dpa/Uli Deck

Ein Gemeinderat aus Baden-Baden soll auf Autos mit ukrainischem Kennzeichen ein Hakenkreuz geschmiert und „Fuck UA“ geschrieben haben. Nun hat das Amtsgericht Strafbefehl erlassen.

Ein Baden-Badener Gemeinderat soll die Ukraine wüst verunglimpft und auf zwei Autos mit ukrainischem Kennzeichen ein Hakenkreuz geschmiert haben. Zudem wurden die Fahrzeuge in einer Tiefgarage in der Kurstadt in großen Lettern mit den Worten „Fuck UA“ verunstaltet. Dafür habe der Beschuldigte vom Amtsgericht einen Strafbefehl „wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und auch Beleidigung kassiert, teilte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am Montag mit.

Um wen es sich handelt und welcher Fraktion der Kommunalpolitiker angehört, wurde nicht gesagt. Den Angaben zufolge wird dem Stadtrat zur Last gelegt, jeweils im Januar sowie im März dieses Jahres die Autos in der Tiefgarage großformatig mit einem Stift beschmiert zu haben. Eine der Geschädigten hatte daraufhin Strafantrag gestellt.

„So ein Handeln entspricht nicht dem Gelöbnis, welches wir abgelegt haben“

Die Fraktionen der Grünen und der Freien Bürger für Baden-Baden (FBB) verurteilten den Vorfall scharf und forderten den Rücktritt des betroffenen Stadtrates. „Für mich ist dieser Vorgang ungeheuerlich“, sagte FBB-Geschäftsführer Martin Ernst. Sollten die Vorwürfe stimmen, müsste derjenige sein Amt niederlegen, sagte auch der CDU-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Ansgar Gernsbeck. Wer der Mann ist, konnten sie nicht sagen, ebenso wie auch die SPD-Fraktion. „So ein Handeln entspricht nicht dem Gelöbnis, welches wir abgelegt haben“, sagte die SPD-Stadträtin Ulrike Mitzel. Neben den genannten Parteien sitzen auch Vertreter von FDP und AfD im Stadtparlament.

Die Stadt Baden-Baden nannte die Vorwürfe schwerwiegend. Solange das Verfahren noch laufe, wolle man sich aber nicht weiter äußern. Die Geschäftsstelle des Stadtparlamentes war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Der Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen - die Gesamtsumme wurde auf Nachfrage nicht mitgeteilt - wurde laut Staatsanwaltschaft am vergangenen Donnerstag zugestellt und ist noch nicht rechtskräftig. Die Frist für den Widerspruch laufe zum 8. September ab, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.