Spermiogramm (Symbolfoto). Foto: dpa/Jan Woitas

Eine 62-jährige Australierin darf ihrem verstorbenen Ehemann Sperma entnehmen lassen. Das hat das Oberste Gericht des Bundesstaats Western Australia entschieden.

Eine 62-jährige Australierin darf ihrem verstorbenen Ehemann laut einer Gerichtsentscheidung Sperma entnehmen lassen. Das Sperma dürfe entnommen und gelagert werden, entschied eine Richterin am Obersten Gericht des Bundesstaats Western Australia, wie aus am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsdokumenten hervorgeht. Bevor eine Leihmutter damit künstlich befruchtet werden darf, müsse jedoch eine gesonderte richterliche Anordnung eingeholt werden. 

Den Gerichtsunterlagen zufolge hatte das Paar nach dem tödlichen Autounfall seines 31-jährigen Sohnes im Jahr 2019 angefangen, sich darüber zu informieren, ob es mit dem Sperma des 61-jährigen Ehemannes und mit Hilfe einer Leihmutter ein weiteres Kind zeugen könnte. Sechs Jahre zuvor war bereits die 29-jährige Tochter des Paares bei einem Angelunfall ertrunken.

Nachdem der Ehemann am 17. Dezember starb, bat seine Frau ein Krankenhaus um die Entnahme und Lagerung seines Spermas. Da die Klinik zunächst nicht aktiv wurde, beantragte die 62-Jährige vor Gericht eine Eilverfügung. Diese erging am 21. Dezember, wurde jedoch erst jetzt veröffentlicht.