Aus der Zeit gefallen: Arbeitszeiterfassung mit Stechuhrkarten statt elektronischen Systemen. Foto: imago /Zuma Wire

Das Bundesarbeitsgericht nimmt die Unternehmen bei der Erfassung der Arbeitszeiten verstärkt in die Pflicht. Arbeitgeber, die auf diesem Feld noch säumig sind, sollten rasch tätig werden.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter von sofort an systematisch aufzeichnen müssen, verunsichert die Wirtschaft. Grundlage war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2019. Erschweren die neuen Vorgaben eine flexible Ausgestaltung der Arbeitszeiten? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will bald einen Reformentwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz mit „praxistauglichen und flexiblen Lösungen“ vorlegen. Dazu ein Überblick.

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