Die Outletcity Metzingen bereitet sich auf den Kundenansturm am „Black Friday“ vor (Archivbild). Foto: 7aktuell.de/Oskar Eyb

Rund um den „Black Friday“ am 27. November wird auch in der Outletcity Metzingen ein hoher Kundenansturm erwartet. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben die Verantwortlichen nun ein Konzept vorgestellt.

Metzingen - Der in der Vorweihnachtszeit äußerst beliebte „Black Friday“ am 27. November steht in diesem Jahr erheblich unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. So bereitet sich auch die Outletcity Metzingen mit mehreren Maßnahmen auf den zu erwartenden Kundenansturm vor. Die Coronaregelungen, die vom Landkreis Reutlingen, der Stadt Metzingen, dem Polizeipräsidium Reutlingen sowie der HOLY AG beschlossen wurden, betreffen unter anderem Öffnungszeiten, Zugangsbeschränkungen sowie die Anreise. Hier gibt es einen Überblick.

Wie die Verantwortlichen in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgaben, betreffen die Regelungen vor allem den 27. November und die Tage drum herum. „Der Einzelhandel und somit das Einkaufen in der Outletcity sind durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weiterhin zulässig und erlaubt. Wenn aber tausende von Besucherinnen und Besuchern an einzelnen Tagen erwartet werden, haben wir die Verantwortung, weitergehende Maßnahmen zu treffen und einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zu entwickeln, der ergänzend zur Corona-Verordnung gilt“, erklärt Landrat Thomas Reumann. Gemeinsames Ziel der Partner sei, den Besucherstrom zu entzerren, um so eine Überlastung der Outletcity und der Stadt Metzingen zu vermeiden und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Keine verlängerten Öffnungszeiten

Das Gesamtkonzept bestehe aus drei Bausteinen, erklärt Reumann. Baustein eins ist das Konzept der HOLY AG, die für die Black-Friday-Woche sämtliche Marketingaktivitäten mit Bezug auf die Läden der Outletcity Metzingen unterlassen wird. Demzufolge gibt es weder Newsletter noch werden Angebote für die Geschäfte auf der Website oder im Outletcity Club zu finden sein. Außerdem wird es auch keine verlängerten Öffnungszeiten in diesem Zeitraum geben.

Um die Abstände zu wahren, werden in der Outletcity Metzingen Bodenaufkleber sowie Sicherheitsabsperrungen eingesetzt, die Lüftungsanlagen arbeiten auf Volllast. Im Bereich der City Mall werden ab einer Auslastung von circa 600 Personen Zugangsbeschränkungen eingeführt. „Unsere Gäste können sich vor Ort über ein Ticket System Termine in Stores buchen, um nicht in Schlangen anstehen zu müssen. In den Parkhäusern und dort, wo es doch noch Schlangen gibt, werden wir vor Ort sein“, erklärt Wolfgang Bauer, Vorstandsvorsitzender der HOLY AG. Zu diesem Zweck werde das eigene Personal sowie der Sicherheitsdienst massiv aufgestockt.

Landrat appelliert an Eigenverantwortung der Kunden

Der zweite Baustein ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Metzingen, die sie als Ortspolizeibehörde erlässt. Diese Allgemeinverfügung enthält weitere konkrete Maßnahmen und gilt ab Samstag, 21. November 2020. Demnach muss von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages auch unter freiem Himmel im gesamten Bereich der Outletcity eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Ausnahmen sind nur möglich, sofern auch die Coronaverordnung des Landes dies zulässt, also etwa bei Kindern unter sechs Jahren oder bei Personen, die wegen gesundheitlichen Einschränkungen eine Maske nicht tragen dürfen. Zusätzlich müssen Warteschlangen vor den Shops auf höchstens 20 Meter begrenzt werden. Öffentliche Verkehrsflächen müssen jeder Zeit freigehalten werden.

Außerdem dürfen keine Sonderrabatte gewährt werden, wenn die Rabatte ausschließlich an einem oder an mehreren der nachfolgend genannten Tage gewährt werden sollen:

- Samstag, 21. November 2020

- Freitag, 27. November 2020

- Samstag, 28. November 2020

- Montag, 30. November 2020

Damit sollen Kunden an den Tagen rund um den „Black Friday“ nicht noch zusätzlich durch kurzfristige Rabatte angelockt werden. Dies gilt allerdings nicht für den Lebensmitteleinzelhandel, die Apotheken, die Tankstellen und die Postfilialen im Einzelhandel. Ziel sei es, den Gesundheitsschutz mit den wirtschaftlichen Interessen des Einzelhandels in Einklang zu bringen, so Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler.

Landrat Thomas Reumann appelliert dabei an die Eigenverantwortung der Kunden, sich an die Abstandsregelungen sowie an die Maskenpflicht zu halten. Nichtsdestotrotz hätten die vergangenen Wochen gezeigt, „dass die Regulierung der Anzahl der Besucher mittels Verkehrslenkungsmaßnahmen und eine konsequente Überwachung der Einhaltung der Corona-Regeln erforderlich sind“, so Reumann weiter.

Parkplätze werden eventuell begrenzt

Als dritten Baustein sieht das Polizeipräsidium Reutlingen ein kaskadierendes Verkehrskonzept vor. In Anbetracht der nach wie vor hohen Infektionszahlen sei es unvermeidlich, die Besucherströme vor Ort zu koordinieren und im Bedarfsfall auch zu begrenzen. Hierzu ist ein Verkehrskonzept vorbereitet, das entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen und im Einzelfall auch eine Begrenzung der Parkplätze vorsieht. An den kommenden Samstagen, am Black Friday und am Cyber Monday wird demnach eine Einsatz- und Führungsleitstelle in Metzingen eingerichtet, um die Entwicklung vor Ort zu beobachten und bei Bedarf die geeigneten Maßnahmen zu steuern.

Abschließend bitten die Verantwortlichen die Besucher, zur Verminderung des Kundenansturms die Angebote des Online-Shops zu nutzen oder an Tagen die Outletcity zu besuchen, an denen keine Tausende Menschen erwartet werden.