Rote Ampel, Promillegrenze, Handy am OhrDiese Fahrrad-Regeln kennt kaum jemand
Fahrradfahrer können ihren Führerschein verlieren: Wer ein Gläschen zu viel getrunken hat, lässt das Auto in der Regel stehen. Beim Fahrradfahren ist die Hemmschwelle niedriger. Dabei macht sich der Radfahrer ab 0,3 Promille strafbar, wenn es zu einem Unfall kommt oder er auffällig fährt. Ab 1,6 Promille begeht der Radfahrer auch ohne erkennbare Auffälligkeit eine Straftat. Wird er dabei erwischt, gibt es drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und es kann sogar der Führerschein entzogen werden. Auch ein Radfahrverbot ist möglich. (Foto: dpa)