Von Roland Pichler

Es ist eine Verschnaufpause, mehr nicht. Dass Privatkunden und mittelständische Betriebe 2018 keine höhere Ökostromumlage zahlen müssen, hängt mit Sondereffekten zusammen. Doch schon bald dürfte der Gesetzgeber wieder an der Gebührenschraube drehen. Das zeigt sich schon daran, dass es seit Bestehen der EEG-Umlage im Jahr 2000 nur zwei Mal zu Senkungen kam. Wenn in den nächsten Jahren große Windparks auf See ans Netz gehen, ist die nächste Erhöhung fällig. Denn diese Anlagen werden noch mit lukrativen Fördersätzen subventioniert.

Die Bundesregierung hat mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwar einiges getan. Union und SPD brachten 2014 und 2017 Korrekturen auf den Weg, um die staatliche Förderung stärker am Wettbewerb auszurichten. Doch die Maßnahmen reichen nicht aus, um die Preise unter Kontrolle zu halten. Die Zeche zahlen Privatkunden und Mittelständler, für die - anders als für energieintensive Großbetriebe - keine Ausnahmeregelungen zum EEG gelten.

Für die anstehende Regierungsbildung bedeutet dies, dass die Reform des EEG schnell auf die Tagesordnung gehört. Das wird für eine Jamaika-Koalition ein heißes Eisen. Während die Grünen an der Förderung festhalten, will die FDP das EEG abschaffen. Eine komplette Streichung dürfte aber weder durchsetzbar noch sinnvoll sein. Schließlich hat sich Deutschland zu den Klimazielen bekannt. Dazu gehört eine steigende Energieversorgung aus regenerativen Quellen. Der steigende Anteil erneuerbarer Energien ist durchaus ein Erfolg. Das Problem liegt aber in der mangelnden Kostenkontrolle.