Von Rüdiger Bäßler

Durchatmen nach dem Ermittlungserfolg durch Cyberpolizisten des Bundeskriminalamts, der offenbar in letzter Minute erreicht wurde. Im Darknet war ein Missbrauchsvideo aufgetaucht. Doch trotz aller technischer Kniffe gelang es dem Expertenteam nicht, eine Spur zu dem Täter zu finden. Weil die Befürchtung bestand, dass das Mädchen weiter dem Missbrauch ausgesetzt ist, ordnete das Amtsgericht Gießen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft die öffentliche Fahndung mit Missbrauchsfotos des Kindes an. So kann man Stand Dienstag davon ausgehen, dass eine Vierjährige aus den Fängen ihres Peinigers gerissen worden ist.

Womöglich, so argumentieren seit Jahren Ermittler, bedürfte es viel weniger des Glücks, wenn endlich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erlaubt würde. Ermittler, die im Darknet auf kriminelle Dateien stoßen, würden beim jeweils zuständigen Provider ihr Auskunftsrecht geltend machen. Sie bekämen eine IP-Adresse mitgeteilt, und der Weg zu den Tätern wäre frei. Ob es so kommt, ist fraglich. Die Bürgerfreiheit im Internet wird als hohes Gut gehandelt; für die umfassende Auflösung des Speicherungsverbots gab es bisher keine Mehrheit. Die Suche nach Kompromisswegen sollte dennoch beginnen. Besser aber nicht unter dem Eindruck des Schreckens und der berechtigten Empörung, die der Missbrauch des Kindes aus Niedersachsen ausgelöst hat.