Quelle: Unbekannt

Von Harald Flößer

Eigentlich hat das neue Jahr ganz gut angefangen. Ein paar freie Tage zum Durchschnaufen. Zeit für den lange vernachlässigten Sport. Zeit auch, um seine Ess- und Trinkgewohnheiten zu überdenken und an der einen oder anderen Stelle zu ändern. Naja, das Wintergrillen mit Freunden nehmen wir davon mal aus. Einmal darf man ja wohl ein bisschen über die Stränge schlagen. Dagegen stehen auf der Positivliste zwei Besuche im Fitnessstudio, einmal Joggen und ein Kühlschrank voller gesunder Lebensmittel. Wenn das kein guter Start ist.

Alles im Lot? Nicht wirklich. Denn nicht alle lassen es ruhiger angehen. Die Ordnungshüter arbeiten wie immer. Einmal zu sehr aufs Gaspedal getreten und schwupp, mit deutlich zu viel auf dem Tacho, den Blitzer ausgelöst. Der erste Bußgeldbescheid für 2018 dürfte schon unterwegs sein. Wenn’s denn nur bei dieser einen Zahlungsaufforderung bliebe. Der Hausgemeinschaft droht eine fette Rechnung. Denn die Heizanlage hat, ausgerechnet mitten im Winter, ihren Geist aufgegeben. Der Brenner hat nach nur vier Jahren ein Leck und ist angeblich nicht zu reparieren. Jetzt soll ein Anwalt klären, ob nicht doch die Gewährleistung greift und die Installationsfirma oder der Hersteller für den Schaden aufkommen muss. So oder so: Ärger steht ins Haus. Den hätte es beinahe schon mit der eigenen Bank gegeben. Nicht, weil auch die Geld will, sondern weil sie nichts mehr ausspuckt. Gleich an Neujahr gibt es an einem Fahrkartenautomaten der Bahn eine ärgerliche wie peinliche Situation. „Karte ungültig“ erscheint auf dem Display. Tatsächlich steht auf der EC-Karte „gültig bis 2017“. Wie sich später zuhause herausstellt, ist die neue Karte angekommen, aber leider in dem Haufen unbearbeiteter Post begraben.

Ein gutes neues Jahr? Sagen wir’s mal so: Es gibt noch Luft nach oben.