Besitzer von Schusswaffen müssen diese sicher in einem speziellen Schrank aufbewahren - die Behörden kontrollieren das bei Hausbesuchen. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Elke Hauptmann

Stuttgart - Seit 2010 als Folge des Amoklaufs von Winnenden das Waffengesetz verschärft worden ist, müssen Inhaber von Waffenbesitzkarten zu Hause mit unangekündigten Kontrollen rechnen. Theoretisch. In der Praxis hat sich dieses Vorgehen in Stuttgart nicht bewährt - zu häufig standen die städtischen Kontrolleure vor verschlossenen Türen. Jetzt vereinbart das Ordnungsamt kurzfristig Termine. Die Zahl der Überprüfungen stieg dadurch deutlich an.

17.346 Waffen sind derzeit beim städtischen Ordnungsamt registriert. In der Regel gehören sie aktiven Mitgliedern von Schützenvereinen, Jägern oder Waffensammlern, deren Zuverlässigkeit und Eignung alle drei Jahre von Amts wegen überprüft wird. Die Zahl ist seit dem Amoklauf von Winnenden 2009 rückläufig, damals waren rund 30.400 Pistolen, Revolver und Gewehre bei der städtischen Waffenbehörde registriert. „Jedes Jahr wird es etwas weniger“, berichtet deren Leiter Stefan Praegert.

Und zwar nicht nur, weil immer noch jährlich etwa 60 Stuttgarter freiwillig Waffen, Erbstücke zumeist, zur fachgerechten Entsorgung abgegeben. Auch die Zahl der Besitzer verringert sich: Gab es Anfang 2010 noch 5376 Inhaber von Waffenbesitzkarten, waren es Anfang 2015 noch 3263, jetzt sind es 3067. Über die Gründe für den Rückgang lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise sind Schützenvereine nicht mehr attraktiv, vielleicht schreckt auch die seit Sommer 2014 in der Landeshauptstadt erhobene Kontrollgebühr ab.

Das Waffengesetz schreibt nämlich vor: Wer eine Pistole, einen Revolver oder ein Gewehr besitzt, muss diese zuhause sicher in einem speziellen Schrank aufbewahren. Das wird von den Behörden bei Hausbesuchen überprüft. Seit vergangenem Jahr aber klingeln die städtischen Kontrolleure nicht mehr unangemeldet an der Tür. Diese Verwaltungspraxis, räumt man im Rathaus ein, habe sich nicht bewährt. Bei unangekündigten Überprüfungen seien durchschnittlich mindestens drei bis vier Anfahrten zu verzeichnen gewesen, bis eine sogenannte Aufbewahrungskontrolle stattfinden konnte. Da das Waffenrecht nicht vorschreibt, dass Regelüberprüfungen unangekündigt durchzuführen sind, melden sich die Mitarbeiter der Waffenbehörde jetzt kurzfristig bei den Besitzern an - etwa drei bis vier Wochen vorher, berichtet Praegert. Diese Vorgehensweise wird vom Regierungspräsidium auch gebilligt.

Wenige Verdachtsfälle

Mehr als 90 Prozent der Waffenkontrollen in Stuttgart erfolgen laut Praegert mittlerweile verdachtsunabhängig mit Ankündigung. Aber es gebe durchaus auch anlassbezogene Überprüfungen. Ab und an erhalte die Behörde Hinweise von Nachbarn oder Angehörigen, dass Waffen in einer Wohnung ungesichert herumliegen würden. Einer „Handvoll Fälle pro Monat“ gehe man nach, berichtet der Abteilungsleiter. „Aber meistens ist der Verdacht unbegründet.“

Die Kontrolle mit Ansage und die Neueinstellung von zwei zusätzlichen Mitarbeitern zahlt sich aus: Die Zahl der verdachtsunabhängigen Kontrollen stieg von 222 im Jahr 2015 auf 750 in 2016. Mittlerweile habe man mehr als 1800 der gut 3000 Waffenbesitzer in Stuttgart einen Hausbesuch abgestattet. Das Ergebnis belege deren Verantwortungsbewusstsein: Im vergangenen Jahr gab es laut Praegert gerade mal zwölf kleinere Beanstandungen. In den meisten Fällen hätten die Schränke nicht den Vorschriften entsprochen oder Waffen und Munition seien nicht getrennt voneinander aufbewahrt worden. Sanktionen seien eher selten: Seit 2013 wurden insgesamt 57 Verstöße festgestellt, daraus resultierten drei Bußgeldbescheide über zusammen 1000 Euro.

100.000 Euro für die Stadtkasse

Für die Aufbewahrungskontrollen verlangt die Stadt von den Waffenbesitzern Geld. Die Grundgebühr für eine Waffe liegt bei 126,90 Euro, jede weitere Waffe schlägt mit 9,30 Euro zu Buche. Die Gebührensätze sind zulässig, urteilte das Verwaltungsgericht Mitte vergangenen Jahres. Mehr als 100.000 Euro Einnahmen sind der Stadtkasse damit pro Jahr sicher. Übrigens: Besitzer von sogenannten „kleinen Waffenscheinen“ - derzeit 2376 - sind von Hausbesuchen der Kontrolleure ausgenommen. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen müssen nicht speziell gesichert aufbewahrt werden.