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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Abgeordneten des Landtags sollen vom 1. Mai an finanziell besser ausgestattet werden. Die vier Fraktionschefs der Grünen, von CDU, SPD und FDP einigten sich am Dienstag auf teils deutliche Erhöhungen der Budgets für Mitarbeiter und der steuerfreien Kostenpauschale. Man orientiere sich an der Hälfte des Niveaus beim Bundestag, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz. „Wir bleiben damit eines der günstigsten Parlamente in der Bundesrepublik“, betonte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart. Die Diäten bleiben gleich. Bei der Altersversorgung wird den Abgeordneten wieder eine staatliche Versorgung angeboten. Um den Beruf attraktiv zu halten, so SPD-Fraktionschef Andreas Stoch. Da macht die FDP-Fraktion nicht mit.

Hintergrund

Der Landtag hatte am 30. April 2008 eine grundlegende Parlamentsreform beschlossen. Herzstück war die Umstellung von einem Teilzeit- zu einem Vollzeitparlament, die seit Mai 2011 in Kraft ist. Im Zuge dessen wurden auch die monatlichen Entschädigungen erhöht. Für das Alter müssen die Parlamentarier seitdem privat vorsorgen. Im Gegenzug für die entfallenden Pensionen erhalten sie 1500 Euro im Monat, die sie für die Absicherung im Alter ausgeben dürfen. Nun soll in Anlehnung an Regelungen des Deutschen Bundestages unter anderem eine Erhöhung des Budgets für Mitarbeiter sowie ein Optionsmodell bei der Altersversorgung umgesetzt werden.
Das Budget für die Beschäftigung von Mitarbeitern sowie die Kostenpauschale für die Abgeordneten werden auf 50 Prozent des Niveaus beim Deutschen Bundestag angepasst. Die Aufwendungen für Mitarbeiter von Abgeordneten steigen von 5409,43 auf 10 438 Euro. Zudem wird die steuerfreie Kostenpauschale von 1548 Euro auf 2160 Euro erhöht.
Der Landtag will sich zum geplanten Stichtag 1. Mai 2017 mit der Einführung einer staatlichen Altersversorgung auch hier den Regelungen des Deutschen Bundestages anpassen. Die Abgeordneten können künftig - nicht rückwirkend - zwischen der privaten Altersversorgung (bisherige Regelung seit der Parlamentsreform 2011) und einer staatlichen Altersversorgung entsprechend der Regelungen des Deutschen Bundestages wählen.
Für die private Altersversorgung bleibt es bei dem bisherigen Vorsorgebeitrag, den das Land den Abgeordneten bezahlt, in Höhe von 1679,00 Euro. Für die staatliche Altersversorgung wird mit jedem Mandatsjahr eine Altersversorgung in Höhe von 2,5 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung erworben. Die Höchstversorgung liegt bei 65 Prozent nach 26 Mandatsjahren. Die Zahlung der Altersversorgung setzt mit der Vollendung des 67. Lebensjahres ein. 14 von 16 Landesparlamenten haben eine staatliche Altersversorgung für ihre Abgeordneten.