Stuttgart (red) - Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein Haus & Grund fordert, die Stadt solle sich angesichts des Mangels an Sozialwohnungen in der Landeshauptstadt bei der grün-schwarzen Landesregierung für die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe einsetzen.

Der Verein hält es für nicht nachvollziehbar, weshalb die Landesregierung nicht dem hessischen Beispiel folgt und wieder eine Fehlbelegungsabgabe einführt, sondern stattdessen mit einer saftigen Erhöhung der Grunderwerbsteuer liebäugele, die das Wohnen abermals verteuern würde. Eine Fehlbelegungsabgabe, die bis 2007 auch in Stuttgart galt, müsse von jenen Mietern einer Sozialwohnung entrichtet werden, deren Einkommen die zulässigen Grenzen von 20 Prozent übersteigt, da dann die Bedürftigkeit entfallen sei, so Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund.

Nachdem das Land und die Stadt Stuttgart in den vergangenen Jahren den Bau von Sozialwohnungen stark vernachlässigt hätten, werde es für Menschen mit geringem Einkommen zusehends schwerer, sich am Markt zu versorgen. Selbst das von OB Fritz Kuhn formulierte Ziel, jährlich 300 Sozialwohnungen zu bauen, löse das Problem nicht nachhaltig, so Wecker.

Laut Haus & Grund hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) jüngst erhoben, dass bundesweit 54 Prozent aller Sozialmieter über der Einkommensgrenze liegen und damit Fehlbeleger sind. „Daher muss die Verwaltung eine Neubewertung vornehmen, wie viele der aktuell gerade noch 13 000 Sozialwohnungen denn überhaupt für einkommensschwächere Personenkreise zur Verfügung stehen“, fordert Klaus Lang, Vorsitzender von Haus & Grund. Träfen die Zahlen der Experten auch nur annähernd für Stuttgart zu, bedeute dies, dass rund 6000 Sozialwohnungen mit Fehlbelegern besetzt sind. Bedenke man, so Wecker, dass die Stadt die jährliche Zielquote von 300 neuen Sozialwohnungen bisher jeweils nicht in vollem Umfang erreicht habe, sei es unverständlich, weshalb die Landeshauptstadt nicht eine entsprechende Initiative gegenüber der Landesregierung starten wolle. „Es ist nicht einzusehen, weshalb Baden-Württemberg nicht dem Beispiel der schwarz-grünen hessischen Landesregierung folgt und die Fehlbelegungsabgabe wieder einführt.“