Eine Reform führt zu Veränderungen, aber nicht zwangsläufig zu Verbesserungen. Aus Sicht des Gemeinderats und der Verwaltung von Neuhausen trifft dies auf die Notariatsreform zu. Ab 1. Januar 2018 werde es „zu deutlichen Einschränkungen kommen“, kündigte Kämmerer Stefan Hartmann im Gemeinderat an.

Von Klaus Harter

Bezirksnotariate mit beamteten Notaren gibt es in Deutschland nur noch in Baden-Württemberg. Aber nicht mehr lange. In Neuhausen wird es ab 2018 kein Notariat mehr geben. Das kommunale Grundbuchamt wird schon früher aufgelöst und voraussichtlich im ersten Quartal 2017 in das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen eingeglie dert. In Neuhausen gebe es dann keine direkte Einsicht mehr. „Wir verlieren einiges an Bürgernähe und Bürgerservice“, meinte Hartmann. Es gehe um den Vollzug einer Gesetzesänderung, die noch unter der CDU/FDP-Landesregierung erfolgt sei, erklärte Bürgermeister Ingo Hacker. Sie habe „leider auch für unseren Ort keine positiven Auswirkungen“.

Der Gemeindetag habe sich vehement gegen die Notariatsreform ausgesprochen, aber kein Gehör gefunden, bedauerte er und fügte an: „Die große Politik wäre manchmal etwas besser beraten, wenn sie etwas mehr auf die Basis hören würde.“ Damit meinte er auch die Ausweitung von Bürgerbegehren auf die Bauleitplanung, die der Landtag kürzlich beschlossen hat.

Bezirksnotar Thilo Greiner erklärte, seine Zunft sei eine Besonderheit. Diese württembergischen Notare seien zuständig für Beurkundungen und Verträge - beispielsweise bei Grundstücksverkäufen - und für Testamente. Gleichzeitig führten sie das Grundbuchamt, seien Nachlass- und Betreuungsgericht und verfügten Betreuungsanordnungen, wenn jemand nicht mehr selbstständig entscheiden könne. Synergien, die sich bei Grundstücksgeschäften oder Erbschaftsangelegenheiten ergeben hätten, entfielen künftig, erklärte er. Der Notar werde wie im übrigen Deutschland freiberuflich tätig und sei nicht mehr im Landesdienst.

Derzeit gebe es 450 Bezirksnotariate, ab 2018 noch 246 Notariate, die von Freiberuflern geführt werden, sagte Greiner. Die Neuhäuser hätten in Zukunft die Wahl zwischen den Notariaten in Esslingen, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen oder Nürtingen. Die gerichtlichen Aufgaben der Bezirksnotare werden in die Amtsgerichte verlagert, sagte Greiner. Mit Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten müssten die Neuhäuser folglich nach Esslingen.

Peter Schreck (CDU) bedauerte, dass Bürgernähe verloren gehe, würde aber wenigstens gerne die Einsicht ins Grundbuch als Service erhalten. Kommunen könnten eine „Grundbucheinsichtstelle“ einrichten, allerdings benötigten sie dafür einen Ratschreiber, „die kleinere Variante des Notars“, erläuterte Greiner. Dafür fehlten derzeit noch die Rechtsgrundlagen, sagte Hartmann. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, eine solche Stelle zu prüfen, sobald die Voraussetzungen feststehen.