(rok) - Die SPD in Filderstadt will die Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes des S 21-Abschnitts 1.3a auf den Fildern nicht ohne weiteres akzeptieren. Die Stadt solle prüfen, ob es noch Rechtsmittel gegen den Bescheid gibt. Die Schutzgemeinschaft Filder (SG) zeigt sich empört, wie mit den Einwendungen der Bürger umgegangen worden ist.

Die SPD-Fraktion hat sich an Oberbürgermeister Christoph Traub gewandt und will von ihm wissen, wie es in Filderstadt nach diesem „mehr als ärgerlichen Bescheid“ des Eisenbahnbundesamtes (EBA) weitergehe. Fraktionsvorsitzender Walter Bauer fragt nach Möglichkeiten, wie man den Interessen der Stadt Filderstadt Nachdruck verleihen könne, nachdem der Sofortvollzug postuliert wurde. Die SPD würde überprüfen lassen, inwieweit man beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg doch eine aufschiebenden Wirkung des Bescheides erreichen könnte. Die SPD sieht ferner einen „eklatanten Widerspruch“ zwischen dem Vorhaben der Region, die S-Bahn-Takte generell auf 15 Minuten zu senken und dem Bescheid des EBA. Rechtlich falsch würden zentrale Ziele der Region und Interessen der Filderbevölkerung missachtet und Probleme kleingeredet, kritisiert Bauer.

Offenbar sei dem Eisenbahnbundesamt nicht bekannt, wie unzuverlässig bereits heute der S-Bahn-Takt eingehalten werde. Die Betriebssimulation zur Hauptverkehrszeit halte einen Verspätungsaufbau bei der S-Bahn für wahrscheinlich, das EBA nenne diese Verspätung jedoch hinsichtlich einer wirtschaftlich-optimalen Betriebsqualität in einem „tolerablen Rahmen“.Dementsprechend schließe sich die Planfeststellungsbehörde der Ansicht des Anhörungsbehörde, also des Regierungspräsidiums an, wonach die Umstände auf den Fildern nicht zu Verspätungen in der gesamten Region nahe führen.

Die Schutzgemeinschaft Filder nennt den Planfeststellungsbeschluss zum Filderabschnitt 1.3a ein „Sammelsurium dreister Zumutungen“. Man sei empört, wie oberflächlich das Bundesamt einen gehörigen Teil wohlbegründeter Einwendungen von Bürgern und Verbänden beiseite wische. Es begründe seine Abwägung nicht wirklich und gehe auf zahlreiche Kritikpunkte gar nicht ein. Man spüre beim Durchlesen des 316-seitigen Beschlusses, unter welchem Zeitdruck und „wahrscheinlich auch politischen Druck“ das neutralitätsverpflichtete EBA stehe, schreibt SG-Sprecher Steffen Siegel. Als Beispiel zitiert er den Satz: „Der Finanzierung stehen keine unüberwindbaren Schranken entgegen.“

Ob das EBA immer noch an die Seriosität der Bahn glaube, nachdem diese die Kosten um Milliarden hochschrauben musste, fragt Siegel. Seien dem EBA die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes nicht bekannt, das auf zehn Milliarden Euro Gesamtkosten komme? Auch die rechtlich fragwürdige Aufteilung des Abschnitts 1.3 in zwei Teilabschnitte a und b sei für das EBA in Ordnung - dabei bedeute dies, dass die wichtige Direktverbindung Stuttgart - Zürich jahrelang unterbrochen werde.

Zum Integralen Taktfahrplan (ITF) falle dem EBA nichts anderes ein, als ihn wegen „fehlender Zweckmäßigkeit“ nicht zu betrachten. Siegel: „Das ist schlicht eine Frechheit.“ Ähnlich wie die SPD weist die Schutzgemeinschaft auch auf mögliche Verspätungen hin, die der S-Bahn im Filderbereich drohe. Das EBA widerspreche sich in seinem Beschluss, wenn es einerseits die Zuverlässigkeit der S-Bahn auf den Fildern nicht in Frage gestellt sehe, andererseits die Betriebssimulation erwähne, die einen Verspätungsaufbau in der Hauptverkehrszeit für wahrscheinlich halte. Die Schutzgemeinschaft erklärt: „Wir sehen unsere Rechte buchstäblich mit Füßen getreten und ziehen in Erwägung, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten.“