Darum geht es am 13. März: Die Wähler entscheiden, wer im Landesparlament sitzt und für die nächsten fünf Jahre das Geschehen in Baden-Württemberg lenkt. Dabei ist so einiges zu beachten. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Lorena Greppo

Wer darf bei der Landtagswahl wählen? Was passiert, wenn ein Abgeordneter seine Rede endlos in die Länge zieht? Und wer darf eigentlich für den Landtag kandidieren? Im Wahl-Abc werden die wichtigsten Begriffe zur Landtagswahl erklärt.

Anwesenheitspflicht - Die Abgeordneten sind grundsätzlich dazu verpflichtet, an den Sitzungen des Landtags teilzunehmen. Kann ein Abgeordneter nicht kommen, so muss er das dem Präsidenten unter Angabe des Grundes mitteilen.

Briefwahl - Anstatt in einem Wahlbüro sein Kreuzchen zu setzen, können Wähler ihre Stimme auch per Post abgeben. Briefwahlunterlagen sind dafür beim Bürgermeisteramt zu beantragen - das geht auch online. Wer diese Unterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Eine schriftliche Vollmacht ist auch zwischen Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich. Bei dieser Landtagswahl kann die Briefwahl bis zum Freitag, 11. März, um 18 Uhr beantragt werden.

Debatte - In Parlamentsdebatten erfolgt öffentlich die Aussprache zu einem bestimmten Beratungsgegenstand. Darin werden verschiedene Meinungen dargelegt und begründet.

Elefantenrunde - Wenn vor der Wahl die Spitzenkandidaten der großen Parteien in einer Talkrunde aufeinandertreffen und versuchen, die Zuschauer von ihrer Politik zu überzeugen. Besonders brisant sind solche Runden, weil der politische Gegner direkt darauf reagieren kann und sich oftmals ein richtiges Streitgespräch entwickelt.

Freies Mandat - Weil sie nach dem Grundgesetz als Vertreter des ganzen Volkes gelten, sind die Abgeordneten des Landtags nicht an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler oder ihrer Partei gebunden. Das bedeutet aber nicht, dass sie nach Belieben ohne Rücksicht auf ihre Wähler, ihre Partei oder Fraktion abstimmen können. Sie können jedoch einen Konflikt mit ihrer Fraktion riskieren, ohne ihr Mandat zu verlieren.

Gesetzentwurf - Gesetzesentwürfe können von der Landesregierung, von einer Fraktion (einer Gruppe von Parlamentariern aus der gleichen Partei) oder von mindestens acht Mitgliedern des Landtags eingebracht werden.

Haushalt - Der Haushalt eines Landes enthält alle Einnahmen und Ausgaben und wird vom Landtag beschlossen.

Immunität - Die Landtagsabgeordneten genießen besondere Schutzrechte vor juristischer Verfolgung. Sie dürfen wegen begangener Straftaten nur mit der Genehmigung des Landtages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden. Das gilt dann nicht, wenn sie unmittelbar beim Begehen der Tat oder bis zum darauffolgenden Tag festgenommen werden.

Kandidat - Jeder volljährige deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg kann zur Landtagswahl antreten. Eine Partei bestimmt auch auch einen Zweitkandidaten, der bei einem vorzeitigen Ausscheiden des gewählten Abgeordneten das Mandat übernimmt (siehe Nachrücker).

Landtag - Der Landtag ist das Parlament Baden-Württembergs. Die Abgeordneten kommen im Haus des Landtags in der Landeshauptstadt Stuttgart zusammen.

Ministerpräsident - Das Parlament wählt den Ministerpräsidenten in einer geheimen Abstimmung. Der gewählte Ministerpräsident wiederum bestimmt dann, wer als Minister in das Kabinett aufgenommen wird. Im Landtag gibt er außerdem die Leitlinien der Regierungsarbeit vor. Zudem vertritt er sein Land im Bundesrat.

Nachrücker - Wenn ein gewählter Bewerber um ein Mandat die Wahl nicht annehmen will oder ein Abgeordneter aus dem Landtag ausscheidet, rückt ein Ersatzbewerber nach.

Opposition - Die Opposition ist die Gesamtheit der Fraktionen im Parlament, die nicht in der Regierung sind.

Petition - Als Petition wird eine Eingabe, Bitte oder Beschwerde an das Parlament bezeichnet. Diese richtet sich gegen Maßnahmen und Entscheidungen von Behörden. Jeder hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit einer Petition an den Landtag zu wenden. Einzelheiten regelt das Petitionsgesetz.

Rededauer - Das Präsidium kann die Rededauer für Fraktionen oder einzelne Redner begrenzen. Wird diese Zeit überschritten, kann der Präsident dem Redner nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen. In letzter Konsequenz wird dann das Mikrofon abgedreht.

Sitzverteilung - Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Dabei werden nur solche Parteien berücksichtigt, die auf Landesebene mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht haben. Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, erhält ein Direktmandat.

Teilzeitparlament - Wenn die Abgeordneten neben ihrer parlamentarischen Arbeit noch einem anderen Beruf nachgehen können, spricht man von einem Teilzeitparlament. Der Landtag Baden-Württembergs ist seit 2011 ein Vollzeitparlament.

Ungültige Stimmen - Eine Stimme ist ungültig, wenn der abgegebene Stimmzettel 1) nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist, 2) nicht gekennzeichnet ist, 3) den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder 4) einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Bei der Briefwahl ist die Stimme zusätzlich ungültig, wenn der Stimmzettel nicht im amtlichen Wahlumschlag abgegeben worden ist.

Voraussetzung zu Stimmabgabe - Bei der Landtagswahl darf jeder volljährige deutsche Staatsbürger seine Stimme abgeben, der seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt.

Wahlkreise - Das gesamte Wahlgebiet teilt sich auf in mehrere, zusammenhängende Teilräume: die Wahlkreise. Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder eine ähnliche Bevölkerungszahl umfasst. In Baden-Württemberg gibt es 70 Wahlkreise.

Zehrgeld - Als Aufwandsentschädigung erhalten die ehrenamtlichen Wahlhelfer für ihren Einsatz am Wahlsonntag das sogenannte Zehrgeld (auch Erfrischungsgeld genannt). In Baden-Württemberg liegt der Betrag derzeit bei 21 Euro.