Esslingen (red) -Immer wieder ragen von Privatgrundstücken Äste und Zweige von Hecken und Sträuchern in den öffentlichen Verkehrsraum und beeinträchtigen die Sicherheit. Die Stadtverwaltung weist in einer Mitteilung darauf hin, dass nach dem Straßengesetz Baden-Württembergs Eigentümer und Mieter verpflichtet sind, ihre Pflanzen regelmäßig auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Gerade die Zeit der Vegetationsruhe bis zum 28. Februar sei die beste Möglichkeit, Hecken und Sträucher gründlich zu schneiden. Es wird empfohlen, die Pflanzen mindestens bis hinter die Grundstücksgrenze zurückzunehmen, damit im Frühjahr der Auswuchs nicht sofort wieder in die Verkehrsfläche hinein ragt. Als sogenanntes Lichtraumprofil muss bei Geh- und Radwegen eine Durchgangshöhe von 2,50 Meter, bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter freigehalten werden.