Foto: Symbolbild DPA - Symbolbild Peter Steffen/Archiv

Von Sabine Försterling

Ein ehemaliger Paketzusteller ist gestern wegen veruntreuender Unterschlagung in vier Fällen vom Amtsgericht Esslingen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der Angeklagte hatte von April bis Juli 2013 Entgelte für Nachnahmen in Höhe von insgesamt 1900 Euro in die eigene Tasche gesteckt.

Es war der dritte Anlauf, in dem sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht verantworten musste. Zunächst war der 44-Jährige, der von sich selbst behauptete, Wodka bis zum Umfallen zu trinken, so alkoholisiert, dass der Richter die Verhandlung abgebrochen hatte. Beim zweiten Mal erschien der Arbeitslose erst gar nicht. Gestern wurde der geschiedene Familienvater nun in Handschellen vorgeführt, da er zur Sicherung der Hauptverhandlung ein paar Tage in der Justizvollzugsanstalt in Stammheim verbringen musste.

Die vorgeworfenen Taten liegen bereits drei Jahre zurück. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete der Angeklagte bei einem Subunternehmen der DHL und stellte Pakete in einem zugewiesenen Bezirk in Esslingen zu. Von April bis Juli soll er vier Mal für Nachnahmen kassiert - in einem Fall waren es 1400 Euro - und anschließend in die eigene Tasche gesteckt haben. „Ich habe das Geld abends immer im Logistikzentrum in Köngen ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behälter eingeworfen“, beteuerte der 44-Jährige anfangs seine Unschuld. Das konnte aber ein Zeuge, ein interner Ermittlungsbeamter der Post, überzeugend wiederlegen.

Nachdem bei den Absendern der Pakete nichts angekommen war, stellten diese Nachforschungsanträge. „Jeder Zusteller hat einen Barcode, sodass der Verdacht alsbald auf den Angeklagten fiel“, wies der Zeuge hin. Er habe auch persönlich mit den Empfängern gesprochen, die alle den Erhalt der Pakete und die Zahlung bestätigten. Der Beamte erklärte anschließend ausführlich die technischen Abläufe im Logistikzentrum. Eine Maschine scanne zunächst die Pakete und ordne diejenigen, die bereits eine auffällige Kennzeichnung haben, als Nachnahmen ein. Manchmal würden jedoch Fehler passieren, und dann sei es Sache des Zustellers, dies zu korrigieren. Das habe der Angeklagte in zwei Fällen unterlassen. Darüber hinaus muss der Zusteller zusätzlich alle Pakete, die er in seinen Lieferwagen lädt, nochmals scannen. In den beiden anderen Fällen habe der 44-Jährige dies aber nicht gemacht. So waren die Sendungen immer noch als nicht ausgeliefert registriert. Und es fiel zunächst nicht auf, dass das Geld für die Nachnahme fehlte.

„Manche Zusteller meinten, sie sind besonders schlau“, sagte der Ermittlungsbeamte. Dem sei aber nicht so. Im Oktober 2013 habe er Strafanzeige gestellt. Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von Dilettantismus seines Mandanten. Nach der Aussage des Zeugen gab der Arbeitslose alles zu. Das Geständnis sei zwar spät gekommen, wirke sich jedoch zugunsten des Strafmaßes aus, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Ich gebe Ihnen mit der Bewährungsstrafe nochmals eine Chance, und versuchen Sie, ihr Alkoholproblem in den Griff zu bekommen.“ Ein paar Tage Stammheim habe der 44-Jährige ja nun geschnuppert.