Eine Bundespolizistin trägt eine Bodycam. Foto: dpa - dpa

Von Roland Böhm

Stuttgart - Die Polizei in Baden-Württemberg darf künftig probeweise Körperkameras einsetzen. Der Landtag verabschiedete gestern ein entsprechendes Gesetz und gab damit grünes Licht zunächst für einen Test von Bodycams bei der Landespolizei. Erst danach soll dann über den dauerhaften und flächendeckenden Einsatz entschieden werden, wie Grünen-Innenexperte Uli Sckerl sagte. Sein CDU-Kollege Siegfried Lorek ergänzte, man rechne mit Ergebnissen bis zur Sommerpause 2017/18, so dass der Landtag dann endgültig entscheiden könne. Eine Dauerüberwachung sei nicht geplant, versicherte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Umstritten bleiben die Aufnahmen dennoch.

Warum rufen viele nach Körperkameras für die Polizei?

Die Statistik zeigt, dass die Gewalt gegen Polizisten deutlich zugenommen hat. Von den Kameras verspricht man sich zwei Dinge: Eine abschreckende Wirkung auf Angreifer und die leichtere Sicherung von Beweisen anhand der Bilder.

Wann wird ein Video aufgenommen?

Ein Polizist darf seine Kamera einschalten, wenn er einen Angriff auf sich selbst oder andere fürchtet - etwa wenn jemand aggressiv oder betrunken auf ihn zukommt.

Wie stehen Datenschützer dazu?

Umstritten ist das sogenannten Pre-Recording. Dabei sind die Kameras so eingestellt, dass sie permanent 60 Sekunden aufzeichnen, die in einer Schleife aber immer wieder überschrieben werden. Gespeichert wird das Material nur, wenn der Polizist sich bedroht fühlt und auf die Aufnahmetaste gedrückt hat. Ziel ist es, dann die Sekunden vor dem Angriff auswerten zu können. Der Landesdatenschutzbeauftragte Volker Broo warnte vor „grenzenlosen Aufnahmen“ - da Polizisten vergleichsweise häufig Anlässe hätten, sich bedroht zu fühlen.

Welche Kameras testet die Bundespolizei in Stuttgart?

Das eine Modell trägt der Beamte auf der Schulter und in der Weste, das andere mit Display vor der Brust. Die beiden Testkameras der Bundespolizei Stuttgart wiegen jeweils 150 Gramm. „Bei der Arbeit stören die Kameras nicht, da sie nicht sehr groß sind und festen Sitz haben“, sagte eine Sprecherin.

Wie funktionieren die Geräte?

Die Test-Kameras der Bundespolizei nehmen nur auf, wenn sie aktiviert werden. Bei der Schulterkamera drückt der Beamte einen Knopf an einem Armband, bei der Brustvariante muss er einen Schieber betätigen. In bester Auflösung lassen sich fast zwei Stunden aufzeichnen, in schlechtester ein ganzer Tag. Dauerhaft werde nicht aufgezeichnet, hieß es. Die Pre-Recording-Funktion hätten die Geräte nicht.

Wie ist zu erkennen, ob aufgezeichnet wird?

Wenn die Aufnahme läuft, blinkt eine Diode oder das Display leuchtet. Die Beamten tragen die Hinweise „Polizei Videoüberwachung“ auf Brust und Rücken. Die Kamera-Cops sind zudem angehalten, ihre Gegenüber verbal darauf hinzuweisen, dass die Aufnahme läuft.

Wann werden die Videos ausgewertet?

Wenn es tatsächlich zu einem Angriff gekommen ist. Die Bilder können dann als Beweismaterial genutzt werden. Sollte sich die Aufnahme im Nachhinein als unbegründet herausstellen, wird das Material gelöscht. Zugriff auf die Daten habe nicht der Streifenpolizist selbst, sondern nur dessen Vorgesetzter. Nach Angaben der Bundespolizei ist dazu außerdem eine PIN-Nummer oder eine spezielle Software nötig.