Stuttgart (lsw) - Der grün-schwarze Streit zum Umgang mit religiös besetzen Kleidungsstücken wie dem Kopftuch im Gerichtssaal ist so gut wie beigelegt. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte gestern in Stuttgart, für hauptamtliche Richter und Staatsanwälte solle das Tragen von religiösen Symbolen wegen der Neutralitätspflicht der Justiz ausgeschlossen sein.

Für andere Gruppen, darunter Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten, solle das Verbot nicht gelten, sagte Schwarz. Justizminister Guido Wolf (CDU) signalisierte Zustimmung: „Das Entscheidende ist für mich, dass es in Baden-Württemberg keine Richter und Staatsanwälte mit religiösen Symbolen gibt.“ CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sagte, er begrüße, dass sich die Grünen sich in der Sache doch noch bewegten. Den Vorschlag wollen die Grünen am Dienstag mit der CDU im Koalitionsausschuss diskutieren. Bislang war sich die Koalition bei dem Thema nicht einig geworden. Justizminister Wolf hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, weil aus seiner Sicht etwa das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal gegen das Neutralitätsprinzip der Justiz spricht. Einige Grüne hatten aber bezweifelt, dass es überhaupt Regelungsbedarf gibt. Es geht bei der Diskussion um alle deutlich sichtbaren religiösen Symbole, zum Beispiel auch die jüdische Kippa.

Wolf sagte zu dem sich abzeichnenden Kompromiss: „Wenn wir uns am Ende darauf verständigen sollten, ist klar: In Baden-Württemberg wird es keine Berufsrichter oder Staatsanwälte mit religiösen Symbolen wie zum Beispiel Kopftuch geben.“ Baden-Württemberg werde dann das erste Land sein, dass dies klar und eindeutig verbiete. „Objektivität und Neutralität der Justiz sind ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Für Ehrenamtliche müssten dann im Einzelfall Befangenheitsregelungen geprüft werden.“

Schwarz verwies darauf, dass Schöffen, also ehrenamtliche Richter, die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit repräsentierten. Daher sollen sie von dem Verbot, religiös besetzte Kleidungsstücke zu tragen, ausgenommen werden.