Der Verwaltungsgerichtshof erklärte die Plangenehmigung für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke im Schwarzwald als rechtswidrig. (Archivbild) Foto: dpa/Uwe Anspach

Die zweite Gauchachtalbrücke sollte laut Verantwortlichen mehrere Gemeinden verkehrsmäßig entlasten. Der Verkehrsclub Deutschland pochte dagegen auf den Umweltschutz - und klagte.

Die Pläne für die zweite Gauchachtalbrücke bei Bräunlingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim nicht rechtens. Eine entsprechende Plangenehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg sei „rechtswidrig und damit nicht vollziehbar“, entschied das Gericht nach eigenen Angaben vom Mittwoch. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. 

Der Bau der geplanten Brücke war bereits Anfang August 2023 vorerst gestoppt worden. Wie das Regierungspräsidium Freiburg damals mitteilte, gab der VGH einem entsprechenden Eilantrag des Verkehrsclubs VCD Südbaden statt. Dieser habe beantragt, die aufschiebende Wirkung seiner gegen den Brückenbau erhobenen Klage anzuordnen. Der VCD Südbaden wollte nach eigenen Angaben damit verhindern, „dass vor Ort vollendete Tatsachen geschaffen werden“.

Keine Vorprüfung und gefährdete Tierarten

Der Club argumentierte laut früheren Angaben des VGH in seiner Klage, eine entsprechende Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit habe nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Außerdem würde es beim Bau zu Verstößen gegen artenschutzrechtliche Verbote kommen. Betroffen seien vor allem eine Fledermausart, der Biber, die Schlingnatter und die Zauneidechse. Der Verband setzt sich nach eigenen Angaben für eine ökologisch nachhaltige Mobilität in der Region ein.

Das Regierungspräsidium sprach damals hingegen von einer Enttäuschung für die Gemeinden, die mit dem Bau der Brücke entlastet würden.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu. Das beklagte Land kann allerdings innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.