Die achte Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat die Unterbringung eines psychisch kranken 26-Jährigen angeordnet. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Weil er in Deizisau unter anderem Menschen angegriffen und in Nürtingen einen Brandsatz auf ein Haus geworfen hat, muss ein 26-Jähriger in eine Psychiatrie. Ihm wurde eine paranoide-halluzinatorische Schizophrenie attestiert.

Die achte Strafkammer ist mit dem Urteil am Mittwoch der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat einen 26-jährigen Angeklagten in eine Psychiatrie eingewiesen. Dieser betonte während der Urteilsverkündung, nicht psychisch krank zu sein. Über den Prozess hinweg hatte er immer wieder seine Sicht der Vorwürfe dargelegt, die aber durch Zeugenaussagen oder kriminaltechnische Untersuchungen in Zweifel gezogen wurden. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine paranoide-halluzinatorische Schizophrenie attestiert. Der dadurch hervorgerufene Verfolgungs-, Beeinträchtigungs-, Beziehungs- und Vergiftungswahn könne ohne Behandlung zu weiteren Straftaten führen, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen das Urteil. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.