(red) - Die Lebenshilfe Kirchheim veranstaltet morgen ab 19 Uhr im Saal der Kreissparkasse in Kirchheim einen Informationsabend zum Thema Letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) unter besonderer Berücksichtigung eines behinderten Kindes oder Enkels. Referent ist Rechtsanwalt Horst W. Bantel von der Anwaltskanzlei Bantel & Elsner in Wendlingen und Neuffen. Eltern von Kindern mit Behinderung ist meistens unbekannt, dass bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen ohne die Fertigung eines rechtswirksamen Behindertentestaments beziehungsweise Erbvertrages den behinderten Kindern nach dem Tod der Eltern regelmäßig nur der Schonbetrag von 5000 Euro bleibt. Außerdem fordert das Sozialamt die Sozialleistungen der letzten zehn Jahre vom zurückbleibenden Elternteil ein. Das „Behindertentestament“ dient der Versorgung eines oder mehrerer Kinder nach dem Tod der Eltern. Es soll sicherstellen, dass das Kind mit Behinderung Anteil am Familienvermögen hat und die von Sozialleistungen nicht abgedeckte Versorgung des behinderten Kindes möglichst bis zu dessen Tod gesichert ist.