(red) - Kurz vor dem Beginn der Sommerferien dürfte so mancher Arbeitslose vor der Frage stehen, ob er verreisen kann. Denn Menschen, die Geld von der Arbeitsagentur bekommen, müssen für sie erreichbar sein. Arbeit und Qualifizierung gehen einem Urlaub vor. Betroffene sollten die geplante Abwesenheit deshalb etwa eine Woche vorher mit der Arbeitsagentur absprechen. Stimmt diese zu, wird das Arbeitslosengeld pro Kalenderjahr für bis zu drei Wochen Abwesenheit weiter bezahlt. Wer allerdings ohne Zustimmung wegfährt, muss das Arbeitslosengeld für diese Zeit zurückzahlen und gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Für den Antrag können Arbeitsuchende den e-Service der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de nutzen. Dort finden sie ein Formular, das ausgefüllt per E-Mail an die Arbeitsagentur geschickt wird. Der Antrag kann auch persönlich oder unter der kostenlosen Hotline 08 00-4-55 55 00 gestellt werden. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II gelten vergleichbare Regelungen. Sie müssen jede Abwesenheit rechtzeitig bei ihrem Jobcenter genehmigen lassen.