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Landau (dpa/lrs) - Nach der Verurteilung eines ehemaligen Bundesligaprofis des VfB Stuttgart zu drei Jahren Haft wegen Beihilfe zum Drogenhandel beschäftigt der Fall weiter die Justiz. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hätten Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landau eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage. Nun wird geprüft, ob das Urteil frei von Rechtsfehlern ist.
Das Gericht hatte es Ende November als erwiesen angesehen, dass der 62-Jährige seinem Sohn geholfen hatte, einen der bundesweit größten Drogen-Webshops mit Nachschub zu versorgen. In das Urteil floss eine frühere Verurteilung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 62-Jährigen viereinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die Ware war nach Darstellung der Ermittler unter dem Schlagwort „Chemical Love“ im Internet und im Darknet verkauft worden, einem abgeschotteten Bereich des Internets. Auch Kokain, Haschisch, LSD-Trips und Ecstasy-Pillen sollen darüber vertrieben worden sein. Der 62-Jährige wurde für schuldig befunden, seinem Sohn, einem der Haupttäter, in einigen Fällen bei der Einfuhr größerer Mengen Drogen aus den Niederlanden sowie bei Verkauf und Versand geholfen zu haben.
Der Sohn war im Juni in Landau zu zwei Freiheitsstrafen verurteilt worden, die sich insgesamt auf 14 Jahre und 10 Monate beliefen. Auch hier wurde eine frühere Verurteilung einbezogen. Er soll zudem zehn Millionen Euro an den Staat zahlen - den mutmaßlichen Verkaufserlös der Drogen in der Internetwährung Bitcoins zuzüglich Wertsteigerung.