Liebe Läuferinnen und Läufer,
Im Jahr 2025 wird der Eßlinger Zeitung Lauf zum 25. Mal gestartet, erneut eingebettet in das Esslinger Schwörfest. Wir als Veranstalter gehen davon aus, dass der Lauf ohne (etwa pandemiebedingte) Beschränkungen stattfinden kann. An dieser Annahme orientieren sich diese Teilnahmebedingungen. Sollten allerdings eine Pandemie oder andere Entwicklungen Einfluss auf den Lauf nehmen, können auch die Teilnahmebedingungen des 25. EZ-Laufs angepasst werden. Nicht zuletzt aktuelle Behördenvorgaben müssen dann umgesetzt werden. Es kann allerdings sein, dass die Schnelllebigkeit die schriftlich oder online veröffentlichten EZ-Lauf-Teilnahmebedingungen einholt und diese vor dem Lauf nicht mehr abgeändert werden können. In jedem Fall, insbesondere bei kurzfristigen Neuerungen im Ablauf, ist den Weisungen des Ordnungspersonals vor Ort Folge zu leisten. Aber wir erwarten ein Lauffest, wie es sich in den 24 Ausgaben zuvor in Esslingen etabliert hat.
Meldegebühren für die Läufe | Regulärer Preis | Preis für Abonnenten |
Bambinilauf | 5,00 € | 3,00 € |
Schülerlauf | 6,00 € | 4,00 € |
Hauptlauf bei Anmeldung vom 1. März bis 31. März | 12,00 € | 10,00 € |
Hauptlauf bei Anmeldung vom 1. April bis 30. April | 13,00 € | 11,00 € |
Hauptlauf bei Anmeldung vom 1. Mai bis 15. Juni | 14,00 € | 12,00 € |
Die Ermäßigung gilt für EZ-Abonnenten und deren im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder.
Schüler und Jugendliche, die den Jahrgängen 2007 bis 2009 angehören und im Hauptlauf starten müssen, bezahlen die Schülerlauf-Gebühr.
In der Meldegebühr sind 0,50 Euro Verbandsabgabe enthalten.
Die Meldegebühr wird nach erfolgter Online-Anmeldung gemeinsam mit der Transpondergebühr in Höhe von 4 Euro abgebucht.
Schlägt die Abbuchung durch die schuldhafte Angabe einer falschen Bankverbindung beziehungsweise bei Unterdeckung des Kontos fehl, werden bei der Abholung der Startunterlagen die vom jeweiligen Kreditinstitut in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben.
Anmeldefrist
15. Juni 2025. Anmeldungen sind nur möglich unter www.esslinger-zeitung.de/ez-lauf. Schriftliche Anmeldungen sind nicht möglich. Bei Anmeldungen über das Internet erhalten die Teilnehmer bei korrekter Angabe der E-Mail-Adresse eine Buchungsbestätigung. Anmeldungen nach dem 15. Juni 2025 sind am Lauf-Wochenende vor Ort möglich und online unter www.esslinger-zeitung.de/ez-lauf ab dem 30. Juni 2025.
Nachmeldungen
Hier gibt es seit vergangenem Jahr eine Neuerung: Auch für die Nachmeldungen gibt es die Online-Möglichkeit. Das Anmeldeformular unter www.esslinger-zeitung.de/ez-lauf wird am Montag, 30. Juni 2025, um 0 Uhr wieder freigeschaltet. Bis eine Stunde vor Beginn des jeweiligen Laufs können hier Läuferinnen und Läufer nachgemeldet werden. Weiterhin wird zudem die Möglichkeit eingerichtet, Nachmeldungen über das vor Ort auszufüllende Formular vorzunehmen; und zwar am Samstag, 5. Juli 2025, von 11 bis 14 Uhr, sowie am Sonntag, 6. Juli 2025, ab 8 Uhr bis eine Stunde vor Beginn des jeweiligen Laufes. Die Nachmeldestelle befindet sich in der Alten Aula (Beblinger Straße 3). Nachmeldegebühr sowohl online wie vor Ort in der Alten Aula: Bambini- und Schülerläufe 3 Euro, Hauptlauf 4 Euro. Bei Nachmeldungen keine ermäßigte Gebühr für EZ-Abonnenten. Nachmelder in der Alten Aula haben Meldegebühr, Nachmeldegebühr und Transpondergebühr in bar zu entrichten; bei Online-Nachmeldungen wird die Summe abgebucht. Auch Nachmelder akzeptieren die unter www.esslinger-zeitung.de/ez-lauf hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sicherheit
Aus Sicherheitsgründen dürfen weder Bambini noch Jugendliche der Jahrgänge 2010 und jünger am Hauptlauf teilnehmen.
Keine Mannschaftswertung
Eine vormals eingerichtete Mannschaftswertung wird es 2025 nicht geben.
Schulen
Informationen zur Anmeldung von Schulen finden Sie hier...
Aktion
Die ersten 450 angemeldeten Teilnehmer erhalten ein kostenloses T-Shirt. Kann der Lauf am 6. Juli 2025 nicht gestartet werden, entfällt diese Zugabe und die 450 schnellsten Anmelder erhalten keine T-Shirts.
Die Zeitmessung erfolgt über „MikaTag“-Transponder. Der Transponder wird an der zum Körper zeigenden Seite der Startnummer angeklebt und darf nicht geknickt werden. Bei der Aushändigung der Startnummer ist der Transponder bereits angeklebt. Dessen Auslösung erfolgt nur, wenn im Start- und Zielbereich über die dort ausgelegten Matten gelaufen wird. Die Transponder sind Einwegprodukte, sie können nicht wiederverwendet werden. Daher wird keine Pfandgebühr erhoben. Die Transpondergebühr beträgt 4 Euro, sie wird gemeinsam mit der Meldegebühr abgebucht. Die Entsorgung des Transponders erfolgt über den Hausmüll. Keine Teilnahme ohne Transponder. Der Transponder ist nicht übertragbar. Alle Informationen zur Transpondermessung unter www.mikatiming.de.
KSK-Bambinilauf 1 Jungen und Mädchen (Jahrgänge 2020 und jünger) 9.00 Uhr
KSK-Bambinilauf 2 Jungen und Mädchen (Jahrgänge 2018 und 2019) 9.15 Uhr
AOK-Schülerläufe 1 (Jahrgänge 2016 und 2017) und 2 (Jahrgänge 2014 und 2015) 9.30 Uhr
AOK-Schülerlauf 3 (Jahrgänge 2010 bis 2013) 9.55 Uhr
Hauptlauf (Jahrgänge 2009 und älter) 10.30 Uhr
Entscheidend für die Einteilung ist der Jahrgang, nicht das Alter am Tag der Veranstaltung
Anfahrt und Parken
Die Stadt Esslingen ist am Lauftag immer sehr frequentiert. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel bis zum Bahnhof (5 Minuten zu Fuß) oder bis zur Bushaltestelle Schelztorhalle.
Die Adresse für den Routenplaner:
Beblinger Str. 3, 73728 Esslingen am Neckar
Startnummernausgabe
Am Samstag, 5. Juli 2025, von 11 bis 14 Uhr; am Sonntag, 6. Juli 2025, ab 8 Uhr, in der Alten Aula in Esslingen (Beblinger Straße 3). Vorangemeldete Teilnehmende können die Startunterlagen zu den oben angeführten Zeiten abholen (mit Nennung der zugewiesenen Startnummer). Die Startnummer ist sichtbar auf der Brust zu tragen. Veränderungen der Startnummer, vor allem die Unkenntlichmachung des Sponsorenaufdrucks, führen zur Disqualifikation. Die Startnummer darf nicht weitergegeben werden.
Verpflegung
Wasser an der Strecke, im Zielbereich Ensinger Mineralwasser, Erdinger Alkoholfrei sowie Bananen und Äpfel von Kaufland.
Umkleidekabinen und Duschen
für Männer und Frauen getrennt in der Sporthalle des Georgii-Gymnasiums. Sollten verschärfte Hygieneregeln zu beachten sein oder untersagen behördliche Pandemievorgaben das Duschen in Gemeinschaftsräumen, werden die Duschen am Lauftag nicht geöffnet und es besteht keine Möglichkeit, vor Ort zu duschen. In der Georgii-Sporthalle wird eine Möglichkeit geschaffen, damit die Läuferinnen und Läufer Gepäck ablegen können. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Gepäck; keinesfalls dürfen dort Wertsachen deponiert werden, auch für Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Massagen
Kostenlose Massage durch ein Team qualifizierter Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten von Physio Esslingen für alle Teilnehmenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, vor und nach dem Lauf. Der Massageservice steht am Sonntag, 6. Juli 2025, ab 9 Uhr in der Sporthalle des Georgii-Gymnasiums zur Verfügung. Bitte vor der Massage duschen. Sollten verschärfte Hygieneregeln zu beachten sein oder untersagen behördliche Pandemievorgaben eine solche Dienstleistung, wird es keinen Massageservice geben.
Siegerehrung und Medaillen
Für alle Teilnehmer an den KSK-Bambiniläufen und den AOK-Schülerläufen gibt es eine Medaille. Für alle Teilnehmer an den KSK-Bambini- und AOK-Schülerläufen gibt es eine Teilnahmebestätigung in Form einer Urkunde.
Etwa eineinhalb Stunden nach Zieleinlauf des letzten Teilnehmenden im Hauptlauf. Die Siegerehrung findet im Bereich Schelztor-/Bahnhofstraße statt. Geehrt werden die drei Erstplatzierten der KSK-Bambiniläufe (Jungen 1 und 2 sowie Mädchen 1 und 2), der AOK-Schülerläufe 1 und 2 und 3 (Jungen und Mädchen) und des Hauptlaufes (Männer und Frauen). Ausgezeichnet werden außerdem die älteste Teilnehmerin und der älteste Teilnehmer, die das Ziel erreichen. Eine Siegerehrung der einzelnen Altersklassen findet nicht statt. Urkunden gibt es im Internet unter www.esslinger-zeitung.de/ez-lauf.
Die drei Erstplatzierten der Altersklassen erhalten Gutscheine. Das entsprechende Formular kann nach dem Lauf unter www.esslinger-zeitung.de/ez-lauf heruntergeladen und per E-Mail zugeschickt werden. Die Frist für die Zusendung des Formulars endet am 23. Juli 2025.
Ergebnisse
Die Ergebnisse sind am Sonntagabend (6. Juli) im Internet abrufbar unter www.esslinger-zeitung.de/ez-lauf. Eine Zusendung der Ergebnislisten erfolgt nicht.
Datenschutz (Datenerhebung und -auswertung):
Die bei Anmeldung vom Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung schließt der Teilnehmende einen Vertrag mit dem Veranstalter, zu dessen Erfüllung die Datenverarbeitung erforderlich ist.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmenden in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, Internet, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmenden oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Abwicklung der Online-Anmeldung, Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben.
Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, gegebenenfalls Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmenden zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Tageszeitung und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht.
Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmenden, werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung genutzt. Der Teilnehmende kann der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter widersprechen.
Haftungsausschluss:
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmenden. Die Fälle höherer Gewalt schließen ausdrücklich Pandemien wie Covid 19 ein. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Meldegebühr besteht nicht. Der Veranstalter behält sich in Fällen höherer Gewalt vor, aktuelle Impf- oder Genesenen-Nachweise bzw. ein eine Infektion ausschließendes aktuelles Testergebnis von den Teilnehmenden einzufordern. Hygieneregeln und (behördlichen) Vorgaben in Folge einer Pandemie haben die Teilnehmenden unbedingt Folge zu leisten. Sollte der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, so besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den ausgeschlossenen Teilnehmenden. Die Vergabe der Startplätze erfolgt im Fall der Begrenzung der Teilnehmerzahl nach dem Eingang/dem Datum der Anmeldungen. Teilnehmende, die an der Veranstaltung teilnehmen, obwohl sie wissen oder hätten wissen müssen, dass sie Träger einer ansteckenden Krankheit sind oder sein könnten, stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei den Teilnehmenden eine Infektion (etwa mit SARS-CoV2) nachgewiesen wurde oder wenn Teilnehmende Nachweispflichten nicht nachgekommen sind und unrichtige oder unvollständige Nachweise eingereicht haben.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Keine Veranstalterhaftung für Diebstahl.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmenden, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmende, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Hat der Veranstalter unverbindliche Gesundheitshinweise etwa auf seiner Internetseite bereitgestellt, können diese zusätzlich neben den etwaigen ärztlichen Anweisungen beachtet werden. Die Gesundheitshinweise werden zwar fachlich geprüft, dennoch übernimmt der Veranstalter für die Richtigkeit der Gesundheitshinweise keine Gewähr.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmenden verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Name der Veranstaltung: Eßlinger Zeitung Lauf um Sport-Flöss-Pokal.
Veranstalter: TSG Esslingen und Eßlinger Zeitung.
Gesamtleitung: Detlef Schnabel (TSG Esslingen) und Claus Hintennach (Eßlinger Zeitung).
Meldeadresse: Eßlinger Zeitung, Sportredaktion, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen.
Wettkampfgericht: Hans-Peter Maier, Tim Fischer, Claus Hintennach.
Einsprüche
Auf bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Fakten beruhende Einsprüche sind bis spätestens eine Stunde nach dem jeweiligen Laufende einzureichen, danach besteht keine Einspruchsmöglichkeit mehr.
Der Eßlinger Zeitung Lauf ist Mitglied bei German Road Races. www.germanroadraces.de
Wertungsklassen
Gemäß der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV)
Weibliche/männliche Kinder U 6: 2020 und jünger
Weibliche/männliche Kinder U 8: 2018/2019
Weibliche/männliche Kinder U 10: 2016/2017
Weibliche/männliche Kinder U 12: 2014/2015
Weibliche/männliche Jugend U 14: 2012/2013
Weibliche/männliche Jugend U 16: 2010/2011
Weibliche/männliche Jugend U 18: 2008/2009
Weibliche/männliche Jugend U 20: 2006/2007
Frauen/Männer: 1996 bis 2005
Männlich und weiblich 30: 1991 bis 1995
Männlich und weiblich 35: 1986bis 1990
Männlich und weiblich 40: 1981 bis 1985
Männlich und weiblich 45: 1976 bis 1980
Männlich und weiblich 50: 1971 bis 1975
Männlich und weiblich 55: 1966 bis 1970
Männlich und weiblich 60: 1961 bis 1965
Männlich und weiblich 65: 1956 bis 1960
Männlich und weiblich 70: 1951 bis 1955
Männlich und weiblich 75: 1946 bis 1950
Männlich und weiblich 80: 1941 bis 1945
Männlich und weiblich 85: 1940 und älter