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Hübscher, aber teurer: Nach Modernisierung zahlen Mieter oft mehr

Vermieter können Ausgaben für Wohnungsmodernisierungen auf die Mieter umlegen. Die müssen Baumaßnahmen dulden und oft die Mieterhöhung akzeptieren.

Hübscher, aber teurer: Nach Modernisierung zahlen Mieter oft mehr

Neuer Balkon? Vermieter können anfallende Kosten umlegen. Foto: dpa/Britta Pedersen

Sparsamere Heizung, sparsamere Duschen, gedämmte Fassaden: Nicht erst seit der Gas-Krise gehen viele Vermieter daran, ihre Immobilie energiesparend und klimafreundlich zu modernisieren. Für Mieter geht das zumeist einher mit Dreck, häufig aber auch mit mehr Miete. Denn Eigentümer können ihre Investition auf die Miete umlegen. Fragen und Antworten zur Modernisierungsmieterhöhung für Mieter und Vermieter.

Was fällt unter Modernisierung?

Was alles als Modernisierungsmaßnahme zählt, ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich sind das Maßnahmen, die dabei helfen, nachhaltig Energie und Wasser zu sparen, den Gebrauchswert der Wohnung steigern oder die Wohnverhältnisse verbessern. Letzteres sind zum Beispiel die Montage eines Aufzugs oder der Anbau von Balkonen. Von solchen Maßnahmen sind Instandhaltungen und Instandsetzungen zu unterscheiden – wenn Vermieter also Schäden beseitigen, etwa eine kaputte Badewanne austauschen.

Welche Rolle spielt der Unterschied zwischen Modernisierung und Instandhaltung?

Diese Einordnung entscheidet darüber, ob die Miete nach oben geht oder nicht. Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung bezahlen Vermieter selbst. Hingegen dürfen sie viele Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Weil in Modernisierungsmaßnahmen häufig ein Stück Instandhaltung steckt und umgekehrt, ist die Abgrenzung schwierig. Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München, erläutert das am Einbau von Fenstern. „Werden uralte Holzfenster durch Isolierfenster ersetzt, handelt es sich einerseits um eine Instandsetzung. Andererseits sparen die neuen Fenster Energie.“ So sei der Austausch eben Modernisierung. „Im Zweifelsfall ist immer eine Instandhaltung enthalten, die aus den umlegbaren Modernisierungskosten herauszurechnen ist“, sagt Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Wie erfahren Mieter von einer Modernisierungsmieterhöhung?

Vermieter sind verpflichtet, Hausbewohner drei Monate im Voraus sowohl über die geplanten Baumaßnahmen als auch über die darauffolgende Mieterhöhung zu informieren. Das geschieht in Textform, womit generell Brief, Mail oder Fax gemeint sind. 

Ab wann gilt die Erhöhung?

Nach Abschluss der Arbeiten bekommen Mieter eine Information, in der der Eigentümer die Mietererhöhung präzisiert und deren Berechnung offenlegt. Drei Monate später wird die neue Miete fällig. Mieter haben das Recht, die Erhöhung nachzuprüfen.

Können Mieter sich wehren?

Modernisierungen sind kaum zu verhindern. „Mieter müssen sie grundsätzlich dulden“, stellt Lutz-Plank klar. Für Härtefälle gibt es Ausnahmen. Wer wegen der Maßnahmen wegen einer Härte widersprechen will, muss dem Eigentümer binnen eines Monats nach der Modernisierungsankündigung Bescheid geben. Die Textform genügt. Ob eine Härte vorliegt, wird üblicherweise von Gerichten entschieden. Die Mietmehrkosten können Mieter ebenfalls kaum verhindern, aber eventuell die Zahlung reduzieren. Auch wirtschaftliche Härte sei dem Vermieter binnen eines Monats nach Eingang der Modernisierungsankündigung mitzuteilen und nachzuweisen. Wieder entscheiden Gerichte.

Wie hoch fällt die Mieterhöhung aus?

Vermieter dürfen laut Gesetz jährlich acht Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Zudem ist die Kappungsgrenze zu beachten: Die Miete darf in sechs Jahren um maximal drei Euro je Quadratmeter steigen, sofern die Ausgangsnettomiete mehr als sieben Euro betrug. Sonst sind höchstens zwei Euro mehr erlaubt. Bei der Anhebung kann die Miete den Mietspiegel überschreiten.

Wie wird die Mieterhöhung berechnet?

Der Instandhaltungsanteil wird von den Modernisierungsausgaben abgezogen. Außerdem sind Ausgaben für die Finanzierung und Fördergeld für die Maßnahme herauszurechnen. Dieser geringere Betrag bildet die Basis zur Kalkulation des Mietplus, das Mieter nach der Modernisierung erwartet. Monika Hillemacher

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