Ein Sprachkurs, Resilienz-Workshop oder Zeitmanagement-Seminar: In | fast allen Bundesländern gibt es einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, sich für eine bestimmte Zeit für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. In der Regel sind es fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren - Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Das wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt. Viele Menschen nutzen diesen Anspruch aber gar nicht aus. Ein paar Tipps:
1. Den richtigen Kurs finden Die Bandbreite an Kursen, die während eines Bildungsurlaubs möglich sind, ist groß. Ein direkter inhaltlicher Zusammenhang zwischen Fortbildung und dem Beruf muss nicht zwingend gegeben sein. „In den meisten Bundesländern muss Bildungsurlaub nichts mit dem Beruf zu tun haben und Beschäftigte können frei entscheiden, was für ein Seminar sie besuchen“, sagt Lara Körber, Co-Gründerin der Buchungsplattform „Bildungsurlauber.de“. Sie rät, sich bei der Wahl an individuellen Bedürfnissen und Zielen zu orientieren. Wer mit Rückenproblemen kämpft, für den könne „ein Yoga-Seminar eine hochprofessionelle Wahl sein“. Hilfreich: In vielen Bundesländern gibt es Bildungsdatenbanken anerkannter Seminare.
2. Wunsch bei der Führungskraft platzieren Bildungsurlaub steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern per Gesetz zu.„Deshalb sind sie nicht verpflichtet, ihre Seminarwahl zu begründen“, sagt Lara Körber. Dennoch könne es hilfreich sein, transparent zu formulieren, was man sich von der Weiterbildung erhofft. Sinnvoll sei, den optimalen Zeitraum für den Bildungsurlaub frühzeitig zu finden. Das gibt der Führungskraft Zeit. Betriebliche Bedürfnisse wie Projektphasen oder Urlaube könnten mitgedacht werden. Bis wann man einen Antrag auf Bildungsurlaub einreichen muss, reicht von vier bis neun Wochen vorher. „Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass es eine Qualitätsüberprüfung durch die Bundesländer gibt. Erst danach wird ein Seminar als Bildungsurlaub anerkannt“, sagt Körber. Die Beantragung selbst sei nicht kompliziert. Wenn man ein Seminar gebucht hat, erhält man vom Anbieter einen offiziellen Anerkennungsbescheid, der in der Personalabteilung eingereicht wird.
3. Finanzierung planen „Die Kosten für das Seminar tragen die Teilnehmer“, sagt Lara Körber. Laut „Finanztip“ können sie für einen Kurs mit engem Zusammenhang zum Beruf als Werbungskosten angesetzt werden. Körber weist darauf hin, dass es Förderprogramme gibt.„Es ist wichtig, die Bestätigung der Förderung vor der Seminarbuchung einzuholen“, rät sie.
dpa