Für Schulabgänger kann sie genauso eine Option sein, wie für ältere Menschen, die nochmals Neues wagen wollen: eine Ausbildung.
Jugendliche, die auf Lehrstellen-Suche sind, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Warum, wird auf dieser Seite ebenso erklärt, wie die Möglichkeiten des Quereinstiegs in einen völlig neuen Beruf.
AIs Quereinsteiger in einem neuen Beruf anfangen? Eine Entscheidung, die kaum jemand leichtfertig trifft. Aber immerhin: Fast vier von zehn Beschäftigten (38 Prozent) können sich einen Quereinstieg in eine andere Tätigkeit auf jeden Fall vorstellen. Das zeigt eine Umfrage, die Appinio im Auftrag des Stellenportals Indeed unter rund 2000 Beschäftigten durchgeführt hat. Weitere 23 Prozent sind dem Einstieg in ein völlig neues Berufsfeld gegenüber offen, sofern der Wechsel keine neue berufliche Ausbildung oder Umschulung erfordert.
Aber was sind gute Gründe, einen Quereinstieg in Erwägung zu ziehen? Welche Vorteile kann der Start in eine neue Tätigkeit bringen? Der Umfrage zufolge erhoffen sich viele Beschäftigte (63 Prozent) dadurch ein höheres Gehalt und bessere finanzielle Sicherheit. Auch eine bessere Work-Life-Balance (42 Prozent) und mehr Homeoffice-Möglichkeiten (34 Prozent) gehören zu den häufigen Motiven für einen Quereinstieg.
Fachwissen erweitern
Nach Einschätzung von Lara Kieninger, Senior Talent Acquisition Manager beim Jobportal Stepstone, gibt es verschiedene Gründe, die für einen Quereinstieg sprechen. So erweitert eine berufliche Neuorientierung zum Beispiel das Fachwissen. Sei es durch eine Aus- oder Weiterbildung oder aber Erfahrungen im Arbeitsalltag. „Jede Aufgabe, die wir im Job meistern, bringt uns fachlich ein Stück weiter“, so die Personalexpertin. Die Veränderung, die mit einem Quereinstieg einhergeht, fördert Kieninger zufolge obendrein die persönliche Resilienz. Schließlich verlassen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger meist ihre Komfortzone. Das stärke das Selbstbewusstsein. Man lerne schneller, sich neuen Situationen anzupassen und entwickle Fähigkeiten, die über das Fachliche hinausgehen, so Kieninger. „Von diesen Erfahrungen können wir unser Leben lang profitieren - und zwar nicht nur im Berufsalltag.“
Darüber hinaus nennt Kieninger gute Beispiele, wann ein Quereinstieg die Arbeitssituation verbessern kann: Vielleicht muss man für die eigene Gesundheit in eine weniger belastende Tätigkeit wechseln oder braucht aus familiären Gründen mehr Flexibilität bezüglich Arbeitszeit und Homeoffice. Ein besseres Gehalt sollte hingegen nicht zwingend an erster Stelle stehen, wenn es darum geht, einen Quereinstieg zu wagen. „Ein Quereinstieg ist kein Garant für einen Gehaltsanstieg, im Gegenteil“, sagt Kieninger. Es könne sein, dass Angestellte nach dem Wechsel erst mal weniger verdienen. Der Wechsel könne aber als Investition in die Zukunft verstanden werden, „,wenn im neuen Job durch neue Aufstiegsmöglichkeiten langfristig mehr verdient werden kann“.
Reflektiert und mit Plan
Auch die Indeed-Umfrage legt Bedenken offen. Demnach sorgt sich fast die Hälfte der Befragten (49 Prozent) um mangelnde Erfahrung in der neuen Tätigkeit, vier von zehn (40 Prozent) haben Angst, zu scheitern. Ebenso viele machen sich Gedanken um finanzielle Unsicherheiten. Wen ein Quereinstieg in eine neue Tätigkeit dennoch reizt, sollte den Prozess daher mit Bedacht angehen. So rät Stefanie Bickert, Jobexpertin bei Indeed, zunächst einen genauen Blick auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten zu werfen. Nur nach eingehender Analyse kann sichergestellt werden, dass ein neuer Beruf auch zu den eigenen Werten, Vorstellungen und Ansprüchen passt.
Ein weiterer Tipp der Jobexpertin: „Idealisieren Sie die neue Perspektive nicht.“ Überhöhte Erwartungen würden oft zu Enttäuschungen führen. Hier gilt es also, ein möglichstes realistisches Bild davon zu zeichnen, was im neuen Job besser werden kann und die negativen Aspekte eines Wechsels nicht aus dem Blick zu verlieren.
Bickert rät, zu reflektieren, inwieweit Veränderungen im bestehenden Job möglich sind:„Fragen Sie sich, ob Sie durch eine aktive Gestaltung und Anpassung Ihrer Aufgaben und Arbeitsumgebung eine Verbesserung erreichen können.“ Nicht zuletzt hilft es, einen Aktionsplan zu erstellen: Klare Ziele setzen und die notwendigen Schritte definieren, um sie zu erreichen. Die Jobexpertin rät, die Schritte konkret zu notieren und einen Zeitplan zu erstellen.
Von Amelie Breitenhuber
Mit 17 an die Rente denken
Mit 17 hat man meist andere Themen im Kopf: Wer aber nach der Schule noch auf Ausbildungssuche ist, kann sich unter Umständen Zeiten für die Rente anrechnen lassen. Diese Voraussetzungen gelten.
Nicht jeder und jede findet nach dem Schulabschluss sofort einen passenden Ausbildungsplatz. Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren, die noch mindestens einen Kalendermonat auf der Suche sind, können sich diese Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Dazu müssen Jugendliche ihre Suche bei der Agentur für Arbeit melden. Es spiele aber keine Rolle, ob ein Schulabschluss vorliegt oder währenddessen Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden.
Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung laut Deutscher Rentenversicherung nur anerkannt, wenn jemand unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Anrechnungszeiten sind Zeiten, die zur Rente dazugerechnet werden, auch wenn Versicherte in der Zeit keine Beiträge gezahlt haben.
Sozialversicherungsausweis nicht kostenpflichtig beantragen
Wer einen Ausbildungsplatz gefunden hat, bekommt mit der Anstellung auch den Sozialversicherungsausweis (Versicherungsnummernachweis). In der Regel kümmert sich der neue Arbeitgeber um das Dokument, das neben der Versicherungsnummer Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum erhält. Ist das nicht der Fall, könne der Ausweis kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse beantragt werden.
Achtung: Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es im Internet Anbieter, die für eine Ausstellung des Sozialversicherungsausweises Gebühren verlangen. Das sei zwar nicht verboten, die Anbieter müssten allerdings kenntlich machen, dass sie nicht als Behörde handeln, sondern als private Anbieter.
tmn