Alte Bäder genügen modernen Standards oft nicht. Das betrifft die Warmwasserversorgung, Leitungen, Armaturen, Sanitäranlagen, Beleuchtung, Lüftung und Raumaufteilung. Wer sich im Bad wohlfühlen und barrierefrei bewegen möchte, sollte bei der Renovierung einige Punkte beachten.
Die zentrale Frage lautet: Möchten Sie weiterhin baden oder bevorzugen Sie eine Dusche? Soll beides getrennt sein oder reicht eine Kombiwanne? Die Antwort hängt auch von der Größe des Bades ab. Manchmal lassen sich Objekte neu und besser arrangieren oder ein Teil eines benachbarten Zimmers kann abgetrennt werden.
Ausreichend Platz im Badezimmer ist entscheidend für Komfort und Sicherheit, auch für Rollator oder Rollstuhl. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist eine Fläche von 1,20 x 1,20 Meter für die Dusche wünschenswert, besser 1,50 x 1,50 Meter. Neue Badelemente können so angeordnet werden, dass sich Bewegungsflächen überlagern.
Bei kleinen Bädern kann eine begehbare Kombi-Wanne mit niedrigem Einstieg eine gute Lösung sein. Der Verzicht auf die Wanne schafft zusätzliche Bewegungsfreiheit. Ebenerdige Duschen lassen sich mit moderner Technik auch in Altbauten realisieren.
Falls die Grundfläche zu klein ist, lässt sich eventuell durch Versetzen einer nicht tragenden Innenwand mehr Platz schaffen und so etwas Platz von einem Nebenraum abknapsen. Bei der Neuverlegung von Rohren und Leitungen bieten Vorwandinstallationen Vorteile. Der Durchgang bei Bad- und Toilettentüren sollte mindestens 80 Zentimeter, besser noch 90 Zentimeter breit sein. Außenschwenkende Türen oder Schiebetüren sind eine gute Alternative, um den Durchgang zu erleichtern..
Feuchte Fliesen stellen ein Unfallrisiko dar. Wählen Sie daher rutschfeste Fliesen mit der Kennzeichnung „R 11 B“ oder höher. Größere Fliesen mit weniger Fugen sind pflegeleichter und hygienischer. Bodengleiche Duschtassen mit ausreichender Rutschhemmung sind ebenfalls erhältlich. Höhenverstellbare Sanitärobjekte sind für große und kleine Menschen gleichermaßen geeignet und im Sitzen oder Stehen nutzbar. Ein unterfahrbares Waschbecken kann auch bequem vom Rollstuhl aus genutzt werden.
Moderne, warmwassersparende Armaturen mit Einhebel- und thermostatischen Mischern schützen vor Verbrühungen und sparen Energiekosten. Hydraulische Durchlauferhitzer sollten durch effizientere elektronische Geräte ersetzt werden.
Eine umfassende Badsanierung kann mehrere Tausend Euro kosten. Es lohnt sich, sich über mögliche Fördermittel zu informieren. Die KfW bietet Programme wie „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455B)“ und „Kredit Altersgerecht Umbauen (159)“ an. Für Pflegebedürftige kann auch ein Pflegezuschuss der Pflegekasse infrage kommen. Mieter müssen Umbaumaßnahmen vorher mit ihrem Vermieter vereinbaren. Der muss zwar in der Regel zustimmen, kann aber theoretisch bei Auszug einen Rückbau einfordern.
Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass das Badezimmer nicht nur modern und komfortabel, sondern auch barrierefrei und sicher ist. red
Genau hinschauen lohnt sich
Für energetische Sanierungen gibt es Steuervorteile.
Ob Wärmedämmung oder die Erneuerung von Fenstern, Türen oder der Heizungsanlage: Energetische Sanierungsmaßnahmen an einer mindestens zehn Jahre alten, selbst genutzten Immobilie werden steuerlich gefördert. Wer die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausführen und entsprechend bescheinigen lässt, kann 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 40 000 Euro von der Steuer absetzen. Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren.
Je sieben Prozent der Kosten können im Jahr der Ausführung der Arbeiten und dem darauffolgenden abgesetzt werden. Im dritten Jahr sind noch einmal sechs Prozent der Kosten absetzbar. Wichtig ist, dass für die Sanierung keine Fördermittel von KfW oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen wurden. Denn beides zusammen geht nicht. Für die steuerliche Begünstigung muss die Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung entsprechend ausgefüllt werden.
Aber Achtung: Die Verteilung über den 3-Jahres-Zeitraum kann zum Problem werden. Nämlich dann, wenn innerhalb dieser Zeit die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit wegfallen. Denn diese müssen nicht nur im Jahr der Baumaßnahme, sondern über den gesamten Begünstigungszeitraum hinweg erfüllt sein. Bedeutet: Wird die Immobilie in dieser Zeit verkauft, verschenkt oder vermietet, geht die Steuerermäßigung für das Folgejahr verloren.
Hätten sie besser mal gewartet
„Wichtig zu wissen ist, dass die Voraussetzungen zwar in jedem Veranlagungsjahr vorliegen müssen, allerdings nicht im gesamten Jahr“, erklärt die stellvertretende BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer.
Ein Beispiel: 2023 haben Großeltern die Fenster und Außentüren ihres Einfamilienhauses für 20 000 Euro erneuern lassen. Die ihnen zustehende Steuerermäßigung von 1400 Euro im Jahr 2023 haben sie mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Mitte 2024 übertragen die Großeltern das Haus an den Enkel. Damit bekommen sie zwar 2024 noch einmal den Steuervorteil in Höhe von 1400 gewährt, die Steuerermäßigung in Höhe von 1200 Euro für den Veranlagungszeitraum 2025 verfällt allerdings. Auch der Enkel kann diese nicht für sich geltend machen. „Hätten die Großeltern mit der Schenkung bis mindestens Anfang 2025 gewartet, wäre die Steuerermäßigung nicht verloren gegangen“, so Bauer. tmn