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Ein Zahnarzt aus dem Rems-Murr-Kreis darf keine falschen Bewertungen über einen Konkurrenten mehr ins Internet stellen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Stuttgart (dpa/lsw)Ein Zahnarzt aus dem Rems-Murr-Kreis darf keine unzutreffenden Bewertungen über einen Konkurrenten mehr ins Internet stellen. Im Streit zwischen zwei Zahnärzten aus dem Rems-Murr-Kreis erließ das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten.

Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Stuttgart aufgehoben. Anders als das Landgericht sah es der Senat als erwiesen an, dass der Beklagte hinter zahlreichen negativen Einträgen auf Bewertungsportalen steckt. Grundlage war ein Sprachgutachten: Demnach stammten die schlechten Bewertungen über die Praxis des Klägers sowie lobende Äußerungen über die Praxis des Beklagten "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" vom selben Autor.

Von den einzelnen Punkten, die im Sprachgutachten aufgeführt seien, reiche zwar keiner für sich genommen aus, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. "Aber wenn man alles zusammennimmt, ist es ausreichend." Das Sprachgutachten hatte in den Texten wiederkehrende Rechtschreibfehler ausgemacht. Außerdem seien der Begriff "Atmosphäre" und das Thema Kosten in den Bewertungen immer wieder aufgetaucht.

Der Beklagte erkannte den Unterlassungsantrag an. Er betonte am Ende aber erneut, nicht der Verfasser der Texte zu sein.