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Während der Stuttgarter Anwalt Seith in Deutschland als Whistleblower gefeiert wird, wollen Schweizer Staatsanwälte ihn wegen Verrat des Bankgeheimnisses hinter Gitter bringen.

Zürich (dpa)Im Schweizer Prozess um Wirtschaftsspionage gegen den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith fällt am 11. April das Urteil. Das teilte das Gericht am Donnerstag nach dem Ende der Plädoyers von Anklage und Verteidigung mit. Mit Seith sind zwei weitere Deutsche, ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin, angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft hat dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für Seith gefordert. Der Anwalt weist jegliche strafbare Handlung zurück. Er wehrte sich mit seinen Verteidigern am Donnerstag nach eigener Aussage gegen den Vorwurf, er habe die Bank erpressen und sich bereichern wollen. Seith hat nach eigenen Angaben die Zusage für freies Geleit, bis ein mögliches Urteil alle Instanzen durchlaufen hat. Er werde zur Urteilsverkündung nach Zürich reisen, sagte er.

Illegale Bankgeschäfte aufdecken

Seith ist angeklagt, sich brisanten Dokumente von den beiden Mitangeklagten für einen Aufsehen erregenden Prozess gegen die Bank Sarasin besorgt haben. Er wird in Deutschland als Wistleblower gefeiert, weil er mitgeholfen habe, kriminelle Machenschaften mit dubiosen und inzwischen illegalen Cum-Ex-Geschäften aufzudecken.

Seith prozessierte für den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller, der bei riskanten Anlagegeschäften über die Bank Millionenbeträge verloren hatte. Dabei ging es um Investitionen in einen Fonds, der solche Cum-Ex-Geschäfte tätigte. Der Fonds erzielte Gewinne durch die Erstattung von Steuern, die er nie gezahlt hatte und prellte Staatskassen damit um riesige Millionenbeträge.

In dem Ulmer Prozess wies Seith mit den Dokumenten nach, dass die Bank Müller nicht richtig aufgeklärt hatte. 2017 verurteilte das Gericht die Bank zu 45 Millionen Euro Schadenersatz für Müller.

Illegale Aneignung von Bankgeschäften

Für die Züricher Staatsanwaltschaft geht es aber in diesem Prozess nicht um die Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte, sondern darum, ob Seith sich mit Hilfe der Mitangeklagten illegal Bankgeheimnisse angeeignet hat, wie Staatsanwalt Maric Demont ausführte. In dieser Frage sind Deutschland und die Schweiz schon mehrfach aneinandergeraten. So haben deutsche Ermittler CDs aus der Schweiz mit internen Bankdaten möglicher deutscher Steuerbetrüger gekauft - gegen den Protest der Schweiz.

Seith sagte zum Prozessauftakt, er sei stolz auf seinen Beitrag zur Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals: "Es gehört zum Besten, was mir in meiner jetzt 33-jährigen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt gelungen ist." Wegen der Cum-Ex-Geschäfte wird in Deutschland ermittelt.