Im Streit um Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank hat das Oberlandesgericht Stuttgart für diesen Mittwoch eine Entscheidung angekündigt. Foto: dpa

Per Widerruf ihres Kreditvertrages versuchen viele Autobesitzer, ihren Diesel wieder loszuwerden. Im Musterverfahren steht nun eine Entscheidung an.

Stuttgart (dpa) Dem deutschlandweit ersten Verfahren um eine Musterfeststellungsklage droht ein schnelles Ende. Im Streit um Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart für diesen Mittwoch bereits eine Entscheidung angekündigt. Und selbst die Kläger rechnen nicht damit, dass die Sache zu ihren Gunsten ausgeht. (Az.: 6 MK 1/18)

«Ich erwarte, dass das Gericht die Klage als unzulässig abweist», sagte Rechtsanwalt Timo Gansel, der die klagende Schutzgemeinschaft für Bankkunden vertritt. Damit wäre der Fall, von dem sich viele Diesel-Fahrer einen «Widerrufs-Joker» erhoffen, um ihr Auto loswerden zu können, dann erst einmal erledigt.

Die Richter hatten am ersten und bisher einzigen Verhandlungstag im Januar schon deutlich gemacht, dass sie Zweifel haben, ob die Schutzgemeinschaft überhaupt stellvertretend für eine Vielzahl von Verbrauchern klagen darf. Das Gesetz macht dazu bestimmte Vorgaben unter anderem zur Mitgliederzahl, die eine Organisation haben muss, um klageberechtigt zu sein.

Das Gericht hat dazu mehr als die anonymisierte Liste verlangt, die ihm bislang vorliegt. Mehr Informationen über ihre Mitglieder will die Schutzgemeinschaft aber nicht herausgeben. Aus demselben Grund hatte das Oberlandesgericht Braunschweig eine gleichlautende Musterklage gegen die VW-Bank gar nicht erst angenommen. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof. Anwalt Gansel sieht in dem Problem einen grundsätzlichen Fehler des Gesetzgebers, der dringend korrigiert werden müsse.

Auch inhaltlich war die Schutzgemeinschaft in der Verhandlung in Stuttgart aber nicht durchgedrungen. Sie will erreichen, dass die Widerrufsregeln in den Bankverträgen für unverständlich und damit unzulässig erklärt werden. Damit wären auch die Fristen hinfällig, und Autobesitzer könnten, so hoffen sie jedenfalls, das Geschäft auch nach Jahren noch rückgängig machen und ihre Wagen zurückgeben. Der Vorsitzende Richter hatte allerdings schon durchblicken lassen, dass er die Widerrufsregeln für nicht zu beanstanden hält. Die Mercedes-Benz-Bank hält die Musterklage ohnehin für unbegründet.

Gansel sagte, aus seiner Sicht müsste das Stuttgarter OLG das Verfahren eigentlich aussetzen und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs warten. Dort werde derzeit eine Widerrufsklausel aus einem Immobiliendarlehen geprüft - das sei letztlich die gleiche Frage.

Der Fall in Stuttgart ist das erste Musterverfahren überhaupt in Deutschland. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen kein finanzielles Risiko. Ein zweites Verfahren ist deutlich bekannter, hat aber noch nicht begonnen: Dabei wollen die Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Volkswagen durchsetzen, dass Autobesitzer, die vom Diesel-Skandal betroffen sind, für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden.