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Angaben zu Wagen, Kennzeichen, Fahrtrichtung und im besten Fall sogar zum Fahrer: So können Raser bei der Polizei gemeldet und womöglich aus dem Verkehr gezogen werden.

Stuttgart (dpa/lsw)Das Röhren der Motoren ist oft schon aus der Entfernung zu hören. Räder drehen durch, wenn Raser an Ampeln durchstarten. Aber können die meist jungen Männer auf ihren Spritztouren auch aus dem Verkehr gezogen werden, wenn Zeugen die Polizei rufen? Ja, das geht, sagt die Polizei. Aber nicht immer. Sie gibt folgenden Rat:

«Eigentlich ist es einfach: immer die Polizei anrufen, lieber einmal zu oft als einmal zu wenig», sagt ein Stuttgarter Polizeisprecher.
Wichtig sind detaillierte Angaben: zum Wagen, vielleicht sogar zum Kennzeichen, zur Fahrtrichtung und im besten Fall sogar zum Fahrer. Denn am Steuer wird hin und wieder gewechselt und nicht immer sitze der Fahrzeughalter am Lenkrad. «Angaben sollten so präzise wie möglich sein», sagt der Polizeisprecher.
Ob ein Fahrer aus dem Verkehr gezogen wird, stimmt die Polizei im Einzelfall ab. «Das kann man nicht pauschal beantworten, das entscheiden wir stets nur am konkreten Fall.»