Foto: dpa - dpa

Am Freitag verkündigt das Landgericht sein Urteil über den Raser-Unfall in Stuttgart. Die Richter müssen nun entscheiden, ob es sich bei dem Vorfall um einen Mord handelt.

Stuttgart (dpa/lsw) Nach dem fatalen Raser-Unfall eines jungen Mannes in Stuttgart muss das Landgericht am Freitag (10.00 Uhr) entscheiden, ob der Crash mit zwei Toten als Mord zu werten ist. Die Staatsanwaltschaft und die drei Nebenkläger werfen dies dem 21-Jährigen vor, bis auf einen Nebenkläger fordern sie alle eine Jugendstrafe. Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung.

Der Angeklagte hatte im März mit einem gemieteten Sportwagen und bei enorm hoher Geschwindigkeit in der Stuttgarter Innenstadt die Kontrolle über das Auto verloren. Er war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern zwei Menschen aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des Deutschen den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.

Es ist die erste Mordanklage nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg. Für Aufsehen sorgte zuletzt ein Urteil gegen einen Raser in Darmstadt. Nach einem tödlichen Unfall auf einem Autobahn-Parkplatz in Hessen verurteilte das Landgericht den 19 Jahre alten Fahrer zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe. Die Richter werteten die Tat in ihrer Urteilsbegründung als Mord.