7.3.2019 Bei einem Unfall mit einem Jaguar in Stuttgart gab es in der vergangenen Nacht zwei Tote.

 Foto: SDMG

Wochenlang hüllte sich ein junger mutmaßlicher Raser im Stuttgarter Mordprozess in Schweigen. Am Dienstag sagte er über seinen Anwalt aus.

Stuttgart (dpa/lsw)Der 20-Jährige weint, als sein Anwalt die Erklärung vorliest. Laut liest er vor und langsam. «Wegen mir sind zwei Menschen gestorben, es gibt nichts zu beschönigen», lässt der junge mutmaßliche Raser am Dienstag im Mordprozess vor dem Stuttgarter Landgericht mitteilen. «Ich weiß auch, dass es viel zu einfach ist, einfach nur zu sagen, dass es mir leid tut.» Tränen auch bei den Nebenklägern, die die eingerahmten Bilder ihrer toten Kindern auf dem Tisch vor sich stehen haben. Viele Besucher im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal sind sichtlich bewegt.

Der Deutsche wird beschuldigt, im vergangenen März die Kontrolle über seinen gemieteten Sportwagen verloren und mit dem Auto einen Kleinwagen gerammt zu haben. In den Trümmern des Kleinwagens kamen ein 25 Jahre alter Fahrer aus Nordrhein-Westfalen und seine 22 Jahre alte Freundin ums Leben. Der Sportwagenfahrer und sein Beifahrer blieben unverletzt. Vor dem Crash war der PS-starke Mietwagen des Angeklagten den Angaben zufolge bis zu 165 Stundenkilometer schnell gewesen.

Es ist die erste Anklage dieser Art nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg. Sie wird vor einer Jugendkammer des Landgerichts verhandelt. Im «Geschwindigkeitsrausch» sei der junge Mann mit seinem Jaguar durch Stuttgart und über die Autobahn gerast, wirft die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor. Der 20-Jährige räumt das ein: «Ich war immer schon fasziniert von besonderen, schnellen Autos», heißt es in der Erklärung. Mehrfach habe er im Leerlauf Gas gegeben, «sodass das Fahrzeug aufheulte und der Klappenauspuff laut knallte». Er habe vor seinen Freunden angeben wollen und am späten Abend alleine auf der Autobahn nach Stuttgart sogar auf bis zu 270 Stundenkilometer beschleunigt. «Ich hatte das Fahrzeug unter Kontrolle, so war meine eigene Wahrnehmung.»

An den fatalen Crash habe er nur noch verschwommene Erinnerungen. Eine «letzte Runde» sollte es sein, als er «viel zu schnell» über die Straße in der Innenstadt fuhr, einem anderen Auto ausweichen musste und in den Kleinwagen raste.

«Mir ist [...] schmerzlich bewusst, dass ich meine Fehler nicht wiedergutmachen kann», schließt der 20-Jährige seine Erklärung ab. Er habe über viele Menschen großes Leid gebracht. Zu seiner eigenen Person, seinem Werdegang äußerte sich der junge Mann unter Ausschluss der Öffentlichkeit. «Es werden Umstände zur Sprache kommen, die Schutz vor dem Einblick Außenstehender verdienen», entschied die Vorsitzende Richterin auf Antrag der Verteidiger.

Eine Mordanklage nach einem Raser-Unfall ist noch ungewöhnlich, in Baden-Württemberg ist es die erste. Einen Präzedenzfall gibt es aber. Denn Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser bestätigt: Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Eine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen legten die Karlsruher Richter nicht fest. «Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls», urteilten sie.