Stuttgart (eh) - Der Streit um die Übernahme der Mehrkosten spitzt sich zu: Die Stadt will einer Verlängerung der Verjährung für mögliche Ansprüche der Bahn auf zusätzliche Finanzierungsbeiträge beim Projekt Stuttgart 21 nicht zustimmen.

Die Bahn hatte allen Projektpartnern eine solche Verlängerung vorgeschlagen, um eine Klage auf zusätzliche Finanzierungsbeiträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu vermeiden. Doch das Rathaus geht auf Konfrontationskurs mit dem Konzern: Die Verwaltung, so wurde gestern angekündigt, will dem Gemeinderat vorschlagen, keine Vereinbarung zur Fristverlängerung („Verjährungshemmungsvereinbarung“) abzuschließen. Die Entscheidung darüber soll am 8. Dezember getroffen werden. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass keine zusätzlichen Ansprüche gegen sie bestehen und daher auch keine Ansprüche verjähren können. Es bestehe deshalb auch kein Anlass, eine Verjährungsfrist zu verlängern. Wie es in der Mitteilung heißt, werde die Stadt die planmäßige und zügige Umsetzung des Projekts unterstützen. Auch stehe man zu den in der Finanzierungsvereinbarung von 2009 festgelegten Verpflichtungen. Allerdings habe man immer wieder deutlich gemacht, Mehrkosten nicht zu übernehmen.

Der Finanzierungsvertrag beziffert den Kostenrahmen für Stuttgart 21 inklusive Risikopuffer auf 4,526 Milliarden Euro. Vereinbart wurde damals eine sogenannte Sprechklausel: Im Falle weiterer Kostensteigerungen sollten Bahn und Land Gespräche aufnehmen. Der Aufsichtsrat der Bahn erhöhte am 5. März 2013 den Kostenrahmen auf 6,526 Milliarden Euro. Er forderte gleichzeitig den Bahn-Vorstand auf, mit den Projektpartnern über die Vereinbarung zusätzlicher Finanzierungsbeiträge zu verhandeln und bei einem Scheitern der Verhandlungen die Ansprüche gerichtlich geltend machen. Strittig ist jedoch, wer durch die Sprechklausel überhaupt verpflichtet wird. Die Bahn ist der Auffassung, dass das Land die Partner Stadt, Flughafen und Regionalverband bei den Gesprächen vertritt. Im Rathaus teilt man diese Rechtsauffassung jedoch nicht.