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Miese Luft und keine Beschränkung des Verkehrs am Neckartor, das ist der Gegenstand eines Verfahrens, das heute am Verwaltungsgericht verhandelt wird. Es droht ein Zwangsgeld.

Stuttgart (dpa/lsw) Im Streit um die schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg ein weiteres Zwangsgeld. Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt beschäftigt sich am heutigen Mittwoch um 14.00 Uhr mit dem inzwischen dritten Vollstreckungsantrag zweier Neckartor-Anwohner.

Mit ihnen hatte das Land vor mehr als zweieinhalb Jahren einen Vergleich geschlossen und sich darin verpflichtet, den Verkehr an der Kreuzung an bestimmten Tagen zu reduzieren, sofern die Schadstoffgrenzwerte dort weiterhin überschritten werden. Das wurden sie - aber die vereinbarten «verkehrsbeschränkenden Maßnahmen» blieben aus.

Einmal 10 000 Euro Zwangsgeld hat das Gericht deshalb bereits verhängt und ein weiteres angedroht. Nun könnte es ein drittes androhen.