Nach Einschätzung des Mietervereins Stuttgart, der daraufhin zahlreiche SWSG-Verträge geprüft hat, müssen 18 000 Mieter der städtischen Wohnungsgesellschaft nicht mehr mit Renovierungskosten rechnen. Denn wird eine Klausel eines Vertrages unwirksam, so gilt die Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Und diese besagt, dass der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist. Die Mieter müssten also nicht mehr regelmäßig selber streichen und ausbessern. Genausowenig müssten sie dies bei Auszug aus der Wohnung tun.Laut SWSG ist jedoch nur ein Teil der älteren Verträge von dem Urteil betroffen. In diesen Verträgen steht, dass der Mieter regelmäßig