Foto: Hauptzollamt Stuttgart - Hauptzollamt Stuttgart

Die Tiere sind mittlerweile wieder in die Ukraine zurückgeführt worden.

Stuttgart (pol)Bereits am Abend des vergangenen Dienstags haben Zollbeamte am Stuttgarter Flughafen die Einfuhr von zwei Sphynx-Nacktkatzen verhindert. Den beiden sechs Monate alten Tiere waren aus der Ukraine nach Deutschland gebracht wurden und verfügten nicht über die für eine Einfuhr erforderlichen Nachweise über die vorgeschriebenen Impfungen. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt des Landkreises Esslingen wurde der Reisenden die Einfuhr der Tiere verwehrt. Die beiden jungen Katzen wurden zunächst durch den Tiernotdienst in Quarantäne genommen. Da die Einfuhr in die Bundesrepublik erst nach einer länger andauernden Quarantänezeit möglich gewesen wäre, entschloss sich die Besitzerin, die Tiere bereits gestern wieder auszuführen. "Leider erleben wir es bei der Zollabfertigung immer wieder, dass viel zu junge Tiere ohne die erforderlichen Impfbescheinigungen importiert werden sollen", verweist Thomas Seemann, Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, auf die Erfahrungen der Beamten am Flughafen.

Zusatzinformationen: Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird, - durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein - eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, - von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist; - zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.