StuttgartDie frühere Finanzdirektorin des städtischen Klinikums, Antje Groß, ist zu Unrecht gekündigt worden. Mit diesem Urteil bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) am Donnerstag die Entscheidung des Stuttgarter Arbeitsgerichts. Auf ihren Posten zurück kann die Betroffene dennoch nicht. Zum einen hat das LAG auch die Berufung der früheren Klinik-Controllerin auf Weiterbeschäftigung abgewiesen, da es die Stelle so nicht mehr gebe. Zum anderen hat das Klinikum erst Ende Februar eine weitere fristlose Kündigung gegen Groß ausgesprochen, um deren Rückkehr auf diesem Wege zu verhindern. „Das Arbeitsverhältnis besteht fort“, sagte Richterin Marion Kaiser